So mieten Sie im Hotel ein Zimmer, wenn Sie unter 18 sind
- Sind Sie unter 18 Jahre alt, so sind die Verträge, die Sie abschließen, grundsätzlich schwebend unwirksam, weil Sie noch beschränkt geschäftsfähig sind.
- Sie benötigen die Einwilligung Ihrer Eltern. Sie können in dem ausgesuchten Hotel ein Zimmer mieten, wenn Sie es vorab reservieren.
- Lassen Sie sich dann von Ihren Eltern eine Einverständniserklärung ausstellen. Hier sollte drinstehen, wie lange Sie ein Zimmer nehmen dürfen und wie teuer dies insgesamt sein darf. Wichtig ist, dass Ihre Eltern beide die Einverständniserklärung unterzeichnen.
- Schicken Sie dann die Einverständniserklärung an den Betreiber. Warten Sie dann ab, bis er Ihnen die Reservierung schriftlich bestätigt.
- Nehmen Sie dann die schriftliche Einverständniserklärung zum Check-in mit. So können Sie dieses Formular noch einmal an der Rezeption vorlegen und es wird keinerlei Schwierigkeiten geben.
Rechtliche Aspekte zum Beherbergungsvertrag berücksichtigen
- Beachten Sie, dass Personen unter 18 Jahre keinen wirksamen Beherbergungsvertrag abschließen dürfen.
- Sie dürfen dann nur Rechtsgeschäfte abschließen, die für sie nur vorteilhaft sind oder die sie mit ihrem Taschengeld bestreiten können. Beherbergungsverträge fallen grundsätzlich nicht unter den Taschengeldparagrafen.
- Diese Verträge, die darauf abzielen, ein Zimmer in einem Hotel zu mieten, sind so lange schwebend unwirksam, bis Sie die Zustimmung Ihrer Eltern vorweisen können. Sind Ihre Eltern dagegen, so kommt kein gültiger Vertrag zustande. Dies wird viele Hoteliers davon abhalten, Sie einchecken zu lassen, ohne das Einverständnis Ihrer Eltern zu haben.
- Dies liegt daran, dass Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig sind und daher den besonderen Schutz des Gesetzes genießen.
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