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Honorartätigkeit und Sozialversicherung - das gibt es zu beachten

Künstler sind über die KSK abgesichert.
Künstler sind über die KSK abgesichert. © Wilhelmine_Wulff / Pixelio
Wer einer Honorartätigkeit nachgeht, ist nicht zwangsläufig von der Sozialversicherung befreit. Auch für Freiberufler gibt es Vorschriften.

Freiberufler üben eine Honorartätigkeit aus

  • Wenn Sie eine Honorartätigkeit ausüben, arbeiten Sie als Freiberufler. Das bedeutet, sie stellen eine Rechnung für eine geleistete Kopfarbeit aus. Gewerbetreibende erstellen demgegenüber Rechnungen für Dienstleistungen oder Warenverkehr.
  • Gewerbetreibende sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Sozialversicherung befreit. Bei einer Honorartätigkeit ist dies nur bedingt der Fall. 
  • Freiberufliche Tätigkeiten gehören zu den sogenannten Katalogberufen. Freiberufler genießen hinsichtlich der Buchführung gewisse Vorteile, in Bezug auf die Sozialversicherung sind die Zügel aber enger gelegt. 
  • Viele freiberufliche Tätigkeiten gehören in die Gruppe der Kammerberufe. Dazu gehören beispielsweise Rechtsanwälte oder Steuerberater. Diese sind in der Regel über berufsständische Versorgungswerke in Teile der Sozialversicherung pflichtversichert. Diese Tatsache bezieht sich besonders auf die Rentenversicherung. 

Künstler sind in der Sozialversicherung pflichtversichert

  • Auch wenn Künstler eigentlich die freien Geister schlecht hin sind, ist die künstlerische Freiheit bei der Sozialversicherung faktisch abgeschafft. Trotz Honorartätigkeit sind sie in der Künstlersozialkasse pflichtversichert. 
  • Die KSK wurde geschaffen, um eben Künstlern auch die Chance zu geben, in der Sozialversicherung abgesichert zu sein. Die KSK übernimmt hier den Part des Arbeitgebers und zahlt die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung für die versicherten Künstler ein. 
  • Diese Beitragsanteile werden durch die Auftraggeber der  Künstler an die KSK abgeführt. Trotz Honorartätigkeit entsteht so eine Verpflichtung der Auftraggeber, die soziale Sicherheit der Auftragnehmer zu gewährleisten. 
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