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Hörgeräte ohne Zuzahlung - worauf Sie achten sollten

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Ein Hörgerät steigert die Lebensqualität.
Ein Hörgerät steigert die Lebensqualität. © Rainer_Sturm / Pixelio
Bei vielen Menschen lässt mit zunehmendem Alter die Hörfähigkeit nach. Oft ist es ein schleichender Prozess, den Sie selbst kaum wahrnehmen und erst durch die Reaktion der Umwelt wird deutlich, dass mit Ihren Ohren etwas nicht stimmt. Aber es gibt Abhilfe. Hörgeräte können den Hörverlust deutlich ausgleichen und zwar auch Hörgeräte, für die die Krankenkasse komplett die Kosten übernimmt - ohne Zuzahlung des Versicherten.

Was Sie benötigen

  • Rezept für ein Hörgerät vom Hals-Nasen-Ohrenarzt

Hörgeräte - wie Sie dazu kommen

  • Der erste Schritt ist immer die Konsultation eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes. Der Arzt untersucht Sie und stellt Ihnen, wenn es erforderlich ist, ein Rezept für ein Hörgerät aus, das Ihren Hörverlust ausgleichen soll.
  • Dieses Rezept ist Ihr Ticket zu mehr und leichterer Kommunikation. Hüten Sie es. Fordern Sie es immer wieder ein, bis Sie sicher sind, welches Hörgerät Sie möchten. Erst dann händigen Sie es dem Hörgeräte-Akustiker endgültig aus.
  • Alle Hörgeräte-Akustiker sind vertraglich durch die Krankenkassen verpflichtet, ihren Kunden zuerst ein Segment von zuzahlungsfreien Hörgeräten anzubieten. Bedauerlicherweise halten sich viele Hörgeräte-Akustiker nicht daran oder reden so abfällig über diese Hörgeräte, dass viele Menschen sich gar nicht ernsthaft mit den Möglichkeiten, die diese günstigen Geräte bieten, auseinandersetzen.

Probieren Sie auch Hörgeräte ohne Zuzahlung

  • Entscheidend ist, dass Sie Vertrauen in Ihren Hörgeräte-Akustiker haben: Er soll Ihnen nicht von vornherein ein teures Gerät verkaufen wollen, sondern sich einsetzen, um auch ein Hörgerät ohne Zuzahlung individuell für Sie einzustellen und Ihnen einen vorbehaltlosen Test günstiger Geräte ermöglichen. Anderenfalls macht alles Weitere wenig Sinn.
  • Es gibt viele verschiedene Modelle von Hörgeräten, für die die Krankenkasse die Kosten in vollem Umfang übernimmt. Und die qualitativen Unterschiede zwischen den einzelnen Modellen sind erheblich. Hier ist eine gute Beratung Ihres Hörgeräte-Akustikers erforderlich. Wenn bei Ihnen eine Breitbandschwerhörigkeit vorliegt, kommen Sie wahrscheinlich mit einem Kassengerät gut zurecht.
  • Sie können 2-3 Hörgeräte über einen Zeitraum von jeweils 14 Tagen zu Hause testen und sehen, wie Sie damit in Ihrem Alltag zurechtkommen. Hilfreich ist es, wenn Sie sich Notizen machen, in welchen Situationen Sie gut hören und in welchen weniger. 
  • Die verschiedenen Modelle haben teilweise auch Zusatzfunktionen und können für Ihre Bedürfnisse eingestellt werden. Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Stellen Sie Ihre Fragen, bis Sie alles verstanden haben. Und lassen Sie sich nichts einreden - probieren Sie die Geräte einfach aus.

Hörgeräte im Klangraum testen - was bringt das

  • Im Normalfall wird beim Hörgeräte-Akustiker ein Hörgerät ausgewählt und Sie testen daheim, ob Sie damit gut hören können. Diese grundsätzliche Auswahl kann noch erleichtert werden durch die Möglichkeit, in einem Klangraum Ihr Hörvermögen mit verschiedenen Hörgeräten ganz gezielt zu testen: Alltägliche Geräusche werden simuliert - und Sie können schon im Klangraum das Gerät auswählen, das die besten Ergebnisse für Sie liefert. Außerdem wird das Hörgerät gleich vor Ort auf Ihre Erfordernisse abgestimmt.
  • Auf diese Weise ist es möglich, eine Vorauswahl unter den infrage kommenden Hörgeräten zu treffen. Im Übrigen gibt es durchaus Fälle, in denen von der Krankenkasse auch der Preis für ein Hörgerät vollkommen übernommen wird, das über dem Festpreis liegt: Wenn Sie nachweisen können, dass Ihr individueller Hörverlust nicht durch ein Hörgerät zum Festpreis ausgeglichen werden kann, muss die Krankenkasse die Kosten voll übernehmen.
  • Unterschreiben Sie beim Hörgeräte-Akustiker in keinem Fall eine Verzichts-Erklärung, dass Sie freiwillig ein Hörgerät kaufen, das über dem Festpreis liegt. Stellen Sie, bevor Sie ein Hörgerät kaufen, immer erst einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie ein Attest vom Augenarzt für ein bestimmtes Gerät vorweisen können und auch der Hörgeräte-Akustiker Ihnen attestiert, dass für Ihr spezielles Hörproblem nur dieses besondere Gerät den Erfolg bringt, haben Sie eine Chance, dass die Krankenkasse Ihnen die vollen Kosten erstattet. In jedem Fall sollten Sie - wenn Sie sich für eine solche Lösung entscheiden - die Zahlung "unter Vorbehalt" aus der eigenen Tasche leisten. Falls die Krankenkasse dann zusätzliche Kosten übernimmt, sind Sie auf der sicheren Seite.
  • Lassen Sie sich Zeit für die Wahl - für die nächsten 6 Jahre müssen Sie mit dem gewählten Hörgerät leben. Erst dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein neues Hörgerät. Und die Hörgeräte für den Festpreis sind in jedem Fall Geräte auf einem hohen technischen Stand. Oft mit erstaunlichen Zusatzfunktionen.  
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