Eingruppierung nach den AVR-Caritas
Die grundlegenden Regelungen zur Eingruppierung finden Sie in der Anlage 1 der AVR-Caritas. Im Abschnitt I ist die Systematik übernommen, die auch im öffentlichen Dienst im Rahmen des TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) bzw. BAT(Bundes-Angestelltentarifvertrag) gilt.
So verwendet die Anlage I z. B. auch den Begriff der Tätigkeitsmerkmale. Je nachdem, welche Tätigkeit Sie ausüben, richtet sich die Eingruppierung nach diesen Merkmalen, die in weiteren Anlagen der AVR-Caritas beschrieben sind.
In dieser Regelung ist der sogenannte Grundsatz der Tarifautomatik enthalten. Ihr Arbeitgeber hat keine Entscheidungsfreiheit über Ihr Gehalt, bzw. die Eingruppierung. Diese ergibt sich vielmehr automatisch aus der auszuübenden Tätigkeit und den Tätigkeitsmerkmalen, die sie erfüllt.
Die Anlagen zur AVR-Caritas
Die einzelnen Eingruppierungsregelungen sind in weiteren Anlagen der AVR-Caritas enthalten. Die Anlage 2 enthält zahlreiche Vergütungsgruppen für unterschiedliche Mitarbeiter. Wichtig ist diese Anlage vor allem für die allgemeinen Verwaltungstätigkeiten.
Die Anlagen 30-33 sind demgegenüber spezieller. Fällt Ihre Tätigkeit unter eine dieser Anlagen, ist die Anlage 2 nicht mehr einschlägig. Hier gilt der Grundsatz speziell vor allgemein.
Die Anlage 31 enthält z. B. die Regelungen für Beschäftigte im Pflegedienst in Krankenhäusern. Die Anlage 33 betrifft Sie, wenn Sie im Sozial- und Erziehungsdienst arbeiten. Die Vergütungsgruppen finden Sie jeweils im Anhang zur Anlage, z. B. in Anhang B zur Anlage 33.
Systematik der Vergütungs- und Entgeltgruppen
Arbeiten Sie beispielsweise im Sozial- und Erziehungsdienst, sind für Sie die Entgeltgruppen S2 bis S18 relevant. In der Stufe S2 ist das Gehalt am niedrigsten, in der Stufe S18 am höchsten. Dementsprechend handelt es sich bei den Ausübungen der Entgeltgruppe S18 um besonders hochwertige Tätigkeiten und bei denen der Entgeltgruppe S2 um besonders einfache.
Für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten beginnt die Eingruppierung in der Entgeltgruppe S6. Um weiter zu kommen, müssen Sie beispielsweise "besonders schwierige fachliche Tätigkeiten" ausüben. Dann werden Sie in die Entgeltgruppe S8 eingruppiert.
Wichtig für die richtige Feststellung der Eingruppierung sind die Anmerkungen am Ende des Anhangs B zur Anlage 33: Hier wird z.B. definiert, wann eine solche besonders schwierige fachliche Tätigkeit vorliegt.
Die Eingruppierung nach den AVR-Caritas folgt einer bestimmten Systematik. Diese gilt auch im öffentlichen Dienst in ähnlicher Weise.
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