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Hinzuverdienst bei Altersteilzeit - das ist zu berücksichtigen

Altersteilzeit enthält kürzere Arbeitszeiten.
Altersteilzeit enthält kürzere Arbeitszeiten.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen von Ihrer Firma in Altersteilzeit geschickt werden, gibt es beim Hinzuverdienst Grenzen. Wie hoch darf Ihr Hinzuverdienst bei Altersteilzeit sein?

Die Definition von Altersteilzeit

  • Wenn eine Firma im Rahmen einer Umstrukturierung verdiente Mitarbeiter langsam in den Ruhestand befördern möchte, beantragt sie bei der Agentur für Arbeit für die betreffenden Mitarbeiter das Modell der Altersteilzeit. Bei diesem Modell müssen Sie zwar noch mindestens vier Stunden in Ihrem Betrieb beschäftigt sein, erhalten aber durch den Zuschuss der Arbeitsagentur den vollen Lohn. Dabei muss das Ende der Altersteilzeit gleichzeitig der Beginn der Regelaltersrente sein.
  • Um in den Genuss der Altersteilzeit zu kommen, müssen Sie für die Arbeitsagentur lediglich zwei besondere Kriterien erfüllen. Sie müssen mindestens das 55. Lebensjahr erreicht haben und gleichzeitig noch mindestens drei Jahre bis zur vollen Regelaltersrente haben. Dabei ist es gleich, ob Sie erst 55 oder bereits 62 Jahre alt sind. Allerdings fördert der Staat die Altersteilzeit längstens sechs Jahre.

Hinzuverdienst bei Altersteilzeit

  • Solange Sie die Hinzuverdienstgrenze von höchstens 15 Wochenstunden mit höchstens 450 Euro nicht überschreiten, haben Sie seitens der Arbeitsagentur keine Probleme zu befürchten. Alternativ dürfen Sie auch eine Arbeit vollschichtig aufnehmen, die auf zwei Monate begrenzt ist und nicht mehr als 50 Tage im Kalenderjahr beträgt.
  • Wie bei jeder Nebentätigkeit müssen Sie Ihren noch vorhandenen Arbeitgeber von dieser neuen geringfügigen Tätigkeit unterrichten. In der Regel wird allerdings Ihrem Wunsch entsprochen. Üben Sie diese Tätigkeit bereits länger als fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit aus, so dürfen Sie sie auch während der Altersteilzeit ausüben.
  • Verdienen Sie allerdings während der Altersteilzeit mehr als die bereits genannten 450 Euro, so streicht die Arbeitsagentur die Fördergelder so lange, bis Sie nicht mehr als 450 Euro verdienen. Dauert die Streichung der Fördergelder länger als insgesamt 150 Tage, so stellt die Arbeitsagentur die Zahlung der Fördergelder ganz ein und der Unternehmer muss Ihnen Ihr volles Gehalt zahlen.
  • Daher sollten Sie möglichst unter der Hinzuverdienstgrenze bleiben, damit Sie keine Schwierigkeiten bekommen und in die verdiente Altersteilzeit gehen.
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