Das Heizungsmessgerät - der unbekannte Feind
- Grundsätzlich verfahren die meisten Vermieter nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beim Wärmeverbrauch einer Wohnung. Das heißt, eine Wohnung, die zwar null Heizkosten hat, ist ja trotzdem nicht völlig kalt und der Mieter hat sich in angemessenem Umfang an den Heizkosten des gesamten Hauses zu beteiligen.
- Als zweiter Faktor bei der Berechnung fließt die Wohnungsgröße ein. Meist werden die Heizkosten zu 50 % auf die Wohnfläche umgelegt und die restlichen 50 % ergeben sich aus den Ablesungen am Heizungsmessgerät. Dabei wird immer eine auffällige Abweichung zu anderen, vergleichbaren Wohnungen registriert und es wird nach deren Ursachen gefragt.
- Der Wärmeverbrauch des Hauses wird in der Regel mit einem Punktesystem erfasst, das alle Messergebnisse im Haus beinhaltet. Dann erfolgt die Umlage auf jede Wohnung anhand der abgelesenen Daten am Heizungsmessgerät. Das Ablesen erfolgt in immer größerem Maße elektronisch und per Funk. Das garantiert eine größere Genauigkeit als bei den veralteten Röhrchengeräten.
Wie die Erfassung funktioniert
- Die Verdunstungsgeräte, erkennbar an der Röhrchenstruktur, müssen manuell abgelesen werden. Anhand der verdunsteten Flüssigkeit kann eine ungefähre Aussage zum Heizverbrauch getroffen werden. Je mehr Flüssigkeit fehlt, desto höher sind die Heizungskosten. Die Röhrchen berücksichtigen andere Heizquellen nicht, das heißt Sie zahlen u. U. am Ende doppelt.
- Ein elektronisches Heizkostenmessgerät ermittelt die Temperaturdifferenz zwischen der Oberfläche des Heizkörpers und der Umgebungsluft. Ab einer bestimmten Differenz notiert das Gerät Punkte nach einem komplizierten System, das sich aus der Temperaturdifferenz und der zugehörigen Zeit zusammensetzt. Die Erfassungszentrale bekommt die Ergebnisse übermittelt und berechnet danach die zu entrichtenden Kosten.
- Vielfach wird diskutiert, ob es lohnende Möglichkeiten gibt, die Messergebnisse am Heizungsmessgerät zugunsten des Mieters zu manipulieren. Dazu werden die verschiedensten Methoden angepriesen, deren Wirksamkeit aber in keinem Fall nachgewiesen ist. Sie sollten sich im Klaren darüber sein, dass solche Versuche den Tatbestand des Betruges erfüllen und somit strafbar sind.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?