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- Rechnungen mit Zahlungsnachweis
So können Sie Heilpraktikerkosten von der Steuer absetzen
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, dass Steuerzahler Kosten für ärztliche Behandlungen und verordnete Medikamente von der Steuer absetzen können. Dazu gehören unter anderem auch die Kosten für Behandlungen durch einen anerkannten Heilpraktiker. Rechnungen dieser Art können als sogenannte "Außergewöhnliche Belastungen" gemäß §33 EStG bei der Einkommensteurerklärung geltend gemacht werden.
- Damit es tatsächlich zu einer Einkommenssteuerminderung durch entstandene Kosten beim Heilpraktiker kommt, muss die finanzielle Belastung duch ärztliche Behandlungskosten und Medikamente hoch genug sein. Es gibt nämlich eine "Zumutbare Eigenbelastung", die sich je nach Einkommen und familiärer Situation des Steuerpflichtigen zwischen ein und sieben Prozent des zu versteuernden Einkommens bewegt. Erst wenn diese Grenze überschritten wird, kommt es effektiv zu einer Steuerentlastung.
- Um die Kosten für den Heilpraktiker von der Steuer absetzen zu können, sollten Sie fleißig Belege sammeln. Achten Sie stets darauf, dass Sie eine ordentliche Rechnung bekommen und bewahren Sie den Zahlungsnachweis zusammen mit der Rechnung gut auf.
- Damit eine möglichst hohe Summe dabei herauskommt, sollten Sie versuchen, so viele Kosten wie möglich in ein Jahr zu verlegen. Dabei kommt es stets auf den Zeitpunkt der Bezahlung an.
- Zu den Kosten, die Sie von der Steuer absetzen können, gehören auch die durch die Behandlung beim Heilpraktiker entstandenen Fahrtkosten. Sofern Sie Ihr Auto für die Fahrt benutzen, sollten Sie sich den Tag der Fahrt und die gefahrenen Kilometer notieren, ansonsten heben Sie sich die Fahrkarte oder den Beleg des Taxifahrers gut auf.
- Denken Sie auch daran, alle Belege über Zuzahlungen zu verordneten Medikamenten, Brillen, Kuraufenthalte usw. aufzubewahren. Sie sind bares Geld wert.
- Die "Außergewöhnlichen Belastungen" werden auf Seite 3 im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung eingetragen. Sollten die dafür vorgesehenen Zeilen nicht ausreichen, können Sie eine eigene Zusammenstellung der Ausgaben als Anlage beifügen. Schreiben Sie dem Finanzbeamten dann einfach einen kleinen Hinweis in die Formularzeile, damit Ihre Ausgaben nicht übersehen werden.
Sollte der Veranlagungsbeamte Ihres Finanzamtes Ihre Ausgaben wider Erwarten nicht anerkennen, so legen Sie Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid ein. In einem mehrfach bestätigten Urteil des BFH wurde die Anerkennung der Ausgaben für anerkannte Heilpraktiker eindeutig festgehalten.
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