Auch wenn Sie den Schutz der gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung genießen, heißt das nicht unbedingt, dass Ihnen alle Kranken- und Arztkosten erstattet werden.
Steuererklärung - Arztkosten als außergewöhnliche Belastungen
Der Gesetzgeber erfasst eine Reihe von finanziellen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen. Diese können Sie in der Steuerklärung geltend machen. Dennoch sollten Sie beachten, dass Arztkosten nur dann absetzbar sind, wenn sie Ihnen die private Krankenversicherung nicht bezahlt.
- Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung erhalten Sie je nach Tarif möglicherweise eine Prämie, wenn Sie im jeweiligen Kalenderjahr keine Arzt- oder Medikamentenrechnungen einreichen.
- Außerdem hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Sie all jene Krankheitskosten von der Steuer absetzen können, die die Versicherung nicht übernimmt. Allerdings verbietet man Ihnen zu Recht, die Prämie der Krankenversicherung einstreichen zu wollen und zusätzlich noch die Kosten von der Steuer abzusetzen.
- Das Finanzamt wird Ihre Krankheitskosten nur dann akzeptieren, wenn sie diese bereits der Versicherung vorgelegt haben. Erst wenn Ihre Krankenversicherung die Zahlung verweigert beziehungsweise ausschließt, können Sie Ihre Ausgaben auch in Ihrer Steuererklärung angeben.
- Jedes Finanzamt wird Sie daran hindern, eigene Krankheitskosten der Allgemeinheit aufzubürden. Doppelt sparen können Sie nicht.
Gesundheit und Steuern
- Von Ihnen bezahlte Arztkosten müssen Sie um bereits geleistete oder zu erwartende Kostenerstattungen mindern, wenn Sie diese in der Steuererklärung aufführen.
- Damit Aufwendungen für die Steuer relevant sind, müssen sie in jedem Fall der Behandlung von Krankheiten oder der Früherkennung dienen.
- Individuelle Gesundheitsleistungen wie Laboruntersuchungen oder innovative Behandlungsmethoden sollten steuerliche Anerkennung finden. Eine Sportuntersuchung oder die Entfernung von Tätowierungen wird das Finanzamt als Privatsache abtun und nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen rechnen.
- Auch die tägliche Zuzahlung für eine Kur in Höhe von 10 Euro pro Tag können Sie in der Steuererklärung eintragen. Eine gesetzliche Kasse muss jedoch mindestens einen Kostenzuschuss leisten. Ihre Fahrtkosten von und zum Kurort sind gleichfalls absetzbar.
Das Finanzamt wird bei der Feststellung des zu versteuernden Einkommens Ihre wirtschaftlichen Fähigkeiten beurteilen und einen Höchstbetrag für außergewöhnliche Belastungen ermitteln. Der überschüssige Kostenteil wird Ihnen als zumutbare Eigenbelastung angerechnet.
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