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Hausordnung für Mietwohnung erstellen und umsetzen

Eine Hausordnung regelt das Zusammenleben im Mietshaus.
Eine Hausordnung regelt das Zusammenleben im Mietshaus.
Eine Hausordnung sorgt für ein friedliches Miteinander im Mietshaus. Als Vermieter sollten Sie so früh wie möglich alle Details regeln. Dann können Sie bei jedem neuen Vertragsschluss über eine Mietwohnung die Hausordnung direkt zum Bestandteil des Mietvertrages machen.

Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrages

  • Obwohl die Hausordnung die Beziehungen der Mieter untereinander betrifft und deren gegenseitige Störungen und Belästigungen vermeiden soll, haben Bewohner einer Mietwohnung kein Mitspracherecht. Den Inhalt bestimmen Sie als Vermieter allein.
  • Wenn Sie Ihrem Mieter die Hausordnung zusammen mit dem Mietvertrag zur Unterzeichnung vorlegen, werden die dortigen Bestimmungen ihm gegenüber ebenso wirksam.
  • Falls Sie dagegen zu Beginn des Mietverhältnisses noch keine Regeln aufgestellt haben, können Sie auch noch zu jedem späteren Zeitpunkt eine Hausordnung erarbeiten. Sofern Sie dadurch neue Verpflichtungen eines Mieters begründen, brauchen Sie zur Wirksamkeit jedoch dessen Zustimmung. Sie können ohne Zustimmung nur bereits bestehende Bestimmungen modifizieren, zum Beispiel bei vereinbarter Treppenhausreinigung einen genauen Zeitplan aufstellen.

Wichtige Regeln für Mietwohnungen

  • Zu den wichtigen Themen für Bewohner von Mietwohnungen gehören Lärmvermeidung, Reinigung und die Nutzung von Gemeinschaftsräumen.
  • Sie können in der Hausordnung zum Beispiel Ruhezeiten und auch Stunden, in denen musiziert werden darf, genau festlegen.
  • Vor allem die Treppenhausreinigung bedarf bei einer großen Hausgemeinschaft zumeist genauer Vorgaben. Regeln Sie am besten in einem übersichtlichen Plan, wer zu welchen Zeiten putzen muss.
  • Auch falls Sie weitere Räumungspflichten oder die Verpflichtung zur Gehwegreinigung vereinbaren möchten, können Sie diese in die Hausordnung aufnehmen.
  • Je nachdem, welche Gemeinschaftsräume im Haus zur Verfügung stehen, kann es sich anbieten, bestimmte Nutzungszeiten oder Verhaltensregeln für Waschküche, Terrasse, Trockenkeller etc. aufzustellen.
  • Zum Ärgernis kann auch Geruchs- und Rauchbelästigung während der Grillsaison werden. In Ihrer Hausordnung sollten Sie festlegen, wann und wo gegebenenfalls gegrillt werden darf.
  • Schließlich denken Sie noch an den häufigen Streitpunkt Abstellplatz im Treppenhaus. Wer hier in welcher Anzahl Kinderwagen oder Fahrräder hinstellen darf, können Sie zur Vermeidung von Streitereien verbindlich vorab regeln.
  • Damit alle Mieter die Regelungen möglichst immer im Blick behalten, hängen Sie die Hausordnung am besten im Treppenhaus und in den Gemeinschaftsräumen auf.


Falls sich jemand wiederholt nicht an die Vereinbarungen hält, können Sie als Vermieter die gleichen Konsequenzen wie bei anderen Verletzungen des Mietvertrags ziehen: Wenn selbst eine Abmahnung nichts bewirkt, bleibt als letztes Mittel die Kündigung der Mietwohnung.

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