So können Sie Ihr Haus umschreiben
- Zunächst muss einmal geklärt werden, ob Sie der Besitzer oder der Eigentümer dieses Hauses sind. Sind Sie Besitzer, so kann es durchaus sein, dass Sie dieses Haus auch nur gemietet haben. Wenn Sie Eigentümer dieses Hauses sind, so können nur Sie Ihr Haus verkaufen oder auf eine andere Person umschreiben.
- In den meisten Fällen sind beim Bau eines Hauses beide Partner ins Grundbuch eingetragen, damit sich das Geldinstitut notfalls an den zweiten Schuldner wenden kann, wenn die Schulden eines Hauses so weit aufgelaufen sind, dass das Haus versteigert werden muss. Wenn nach der Versteigerung noch Schulden vorhanden sind und einer der beiden Schuldner nicht zahlen kann, wendet sich die Bank immer an den zweiten eingetragenen Schuldner.
So geben Sie Ihr Haus weiter
- Ein Haus umzuschreiben, bedeutet immer eine Art von Schenkung und kann nur durch einen Notar durchgeführt werden, weil nur über ihn eine Änderung im Grundbuch möglich ist. Je nach Höhe des Verkehrswertes kann es auch durchaus zu einer Schenkungssteuer kommen, welche das Finanzamt von Ihnen verlangt. Das Umschreiben eines Hauses geschieht in den häufigsten Fällen dann, wenn sich beide Eigentümer des Hauses getrennt haben und ein Eigentümer den anderen ausbezahlen muss, damit dieser dann alleine über das Eigentum verfügen kann.
- Wenn die Immobilie allerdings schon abbezahlt ist und die Eltern das Haus zwar noch bewohnen, aber schon für spätere Zeiten alles so regeln, dass Sie durch das Umschreiben über keine besonderen Guthaben mehr verfügen, dann sollten Sie sich allerdings noch ein lebenslanges Wohnrecht sichern, damit Ihre Nachkommen das Haus nicht einfach veräußern können und Sie im Endeffekt auf der Straße sitzen.
- Liegt das Umschreiben eines Hauses auf die Nachkommen bereits über 10 Jahre zurück, so kann im Fall, dass die Eltern zum Sozialfall werden, das Sozialamt nicht mehr auf das Haus zurückgreifen und über das Haus frei verfügen. Sie als Nachkommen sind dann geschützt.
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