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Handy, Telefon & Internet von Steuer absetzen?

Ein Smartphone mit unterschiedlichen Apps liegt auf einem Tisch.
Ein Smartphone mit unterschiedlichen Apps liegt auf einem Tisch. © David Švihovec / unsplash.com
Viele Menschen nutzen ihr Handy, Telefon und Internet nicht nur privat, sondern auch beruflich. Doch können Sie die Kosten für diese Geräte und Dienstleistungen auch von der Steuer absetzen? Erfahren Sie, wann und wie Sie Ihre Handy-, Telefon- und Internetkosten steuerlich geltend machen können.

Wann kann man diese Kosten absetzen?

Grundsätzlich können Sie die Kosten für Ihr Handy, Telefon und Internet von der Steuer absetzen, wenn Sie diese auch beruflich nutzen. 

Das bedeutet, dass die Geräte und Dienstleistungen, sowohl privat, als auch beruflich genutzt werden. Die berufliche Nutzung sollte dabei überwiegen, um die Kosten steuerlich absetzen zu können.

Doch wie wird die berufliche Nutzung berechnet? 

Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie beispielsweise eine Trennung von privater und beruflicher Nutzung anhand von Anruflisten oder Internetnutzungszeiten. Alternativ können Sie auch einen pauschalen Betrag für die berufliche Nutzung angeben, beispielsweise 30% der Gesamtkosten.

Wie setzt man die Kosten in der Steuererklärung ab?

Wenn Sie Ihre Handy-, Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen möchten, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben. 

Dafür gibt es verschiedene Formulare und Anlagen, in denen Sie die Kosten eintragen können. Hierbei ist es wichtig, alle Kostenbelege und Nachweise aufzubewahren, um diese im Falle einer Prüfung vorlegen zu können.

Selbständige Einkünfte

Wenn Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit bei Ihrer Steuererklärung angeben müssen, so können Sie die Kosten für Handy, Telefon und Internet als sogenannte Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Diese Ausgaben bilden Sie in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ab. Dies Kosten hierfür mindern auf der anderen Seite Ihre getätigten Umsätze, wodurch der zu versteuernde Gewinn aus diesen Einkünften gemindert wird bzw. der Verlust erhöht wird.

Nicht selbständige Einkünfte

Wenn Sie Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit versteuern müssen, so haben Sie die Möglichkeit Kosten für Handy, Telefon und Internet als sogenannte Werbungskosten abzusetzen. Die Werbungskosten mindern die Einnahmen aus nicht selbständiger Tätigkeit, wodurch die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit geringer zu versteuern sind.

Es ist ratsam, sich vor der Absetzung der Kosten mit einem Steuerberater oder einem Mitarbeiter des Finanzamts abzustimmen, um sicherzustellen, dass die Kosten korrekt angegeben werden.

Ein Beispiel

Herr Müller arbeitet als Selbstständiger und nutzt sein Handy, Telefon und Internet, sowohl privat, als auch beruflich. Seine monatlichen Kosten belaufen sich auf insgesamt 50 Euro. Davon schätzt er die berufliche Nutzung auf 30%. In seiner Steuererklärung gibt er also 15 Euro (30% von 50 Euro) als berufliche Kosten an. 

Diese werden dann von seinem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen, wodurch er Steuern sparen kann.

Abschließend lässt sich sagen, dass es durchaus möglich ist, die Kosten für Handy, Telefon und Internet von der Steuer abzusetzen, wenn diese auch beruflich genutzt werden. Achten Sie darauf, die berufliche Nutzung nachvollziehbar zu dokumentieren und alle Belege aufzubewahren. 

So können Sie sich eine Steuerersparnis sichern und Ihre beruflichen Ausgaben optimieren.

helpster.de Autor:in
Stephanie Wall
Stephanie Wall Stephanie hat sich über mehrere berufliche Stufen bis zur Steuerfachwirtin hochgearbeitet. Sie hat sich selbst das Ziel gesteckt, anderen finanzielles Wissen zu vermitteln, um sinnvoll mit Geld umzugehen und den eigenen beruflichen Werdegang sowie Karriere anzukurbeln.
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