Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer
Im Juli 2007 hatte der Gesetzgeber die dauerhafte Steuer-Identifikationsnummer eingeführt, die den Menschen lebenslang begleitet und auch im Falle eines Umzugs erhalten bleibt. Für Angelegenheiten, die das Finanzamt betreffen, sollten Sie diese Nummer in jedem Fall wissen. Wenn Sie den Brief verlegt haben, auf dem Ihnen Ihre Nummer mitgeteilt wurde, lohnt sich auch ein Blick auf den letzten Einkommensteuerbescheid oder die Lohnsteuerkarte: In der Regel ist die Nummer dort auch aufgeführt.
Wenn aber alle Stricke reißen, müssen Sie sich bei den Behörden informieren, wie Ihre Steuer-Identifikationsnummer lautet. Gehen Sie hierfür wie folgt vor.
Erfragen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer beim Meldeamt
- Am schnellsten erfahren Sie Ihre Identifikationsnummer, wenn Sie persönlich beim Einwohnermeldeamt vorsprechen. Dabei sollten Sie unbedingt Ihren Personalausweis nicht vergessen.
- Sie können Sich auch telefonisch, per E-Mail oder per Brief an Ihr Meldeamt wenden. Die Steuer-Identifikationsnummer kriegen Sie aber in jedem Fall nur schriftlich mitgeteilt. Die Behörde schickt den Brief an die Adresse, bei der Sie auch polizeilich gemeldet sind.
Auskunft beim Bundeszentralamt für Steuern
- Alternativ können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch direkt an das Bundeszentralamt für Steuern werden. Die Behörde benötigt hierfür folgende Angaben von Ihnen: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und -ort.
- Die Daten können Sie entweder per E-Mail übermitteln an info@identifikationsmerkmal.de oder postalisch an: Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn.
- Die Behörde wird Ihnen Ihre Nummer dann ausschließlich schriftlich mitteilen.
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