Warum muss ein Grundstück vermessen werden?
Der genaue Grenzverlauf ist beim Kauf eines Grundstücks und beim Hausbau sehr wichtig. In vielen Fällen liegen dem Katasteramt die Daten bereits von früheren Messungen vor. Es kann aber auch vorkommen, dass alte Grenzzeichen fehlen oder das Grundstück seinerzeit mit veralteter Messtechnik eingemessen wurde.
Nach einer neuen Vermessung wissen Sie dann genau, wo das Grundstück anfängt und wo genau es aufhört. Das schafft Rechtssicherheit, denn wenn man zum Beispiel auf die Grundstücksgrenze ein Gartenhaus bauen möchte und der Nachbar der Ansicht ist, dass Sie sich einen Teil seines Grundstücks dafür aneignen. Die Vermessung des Grundstücks schafft hier klare Grenzverhältnisse, die letztendlich beiden Seiten dienen.
Bei einem Neubauprojekt ist die Vermessung sogar zu mehreren Zeitpunkten rechtlich vorgeschrieben. Auch bei einer Grundstücksteilung ist die Vermessung Pflicht. Schließlich entstehen auf dieser Grundlage zwei neue Grundstücke, die auch als eigenständige Flurstücke in die Flurkarte eingetragen werden müssen.
Welche Arten der Grundstücksvermessung gibt es?
Es gibt 4 verschiedene Arten der Grundstücksvermessung, welche sich in Bezug auf die Art und den Umfang der durchgeführten Messungen unterscheiden.
Grenzvermessung
Eine Grenzvermessung wird bei einem unklaren Grenzverlauf durchgeführt. Dabei kann es sich um eine oder mehrere Grundstücksgrenzen handeln.
Vor Ort kommt es dann zum Abgleich mit den Angaben im Liegenschaftskataster. Beim Liegenschaftskataster handelt es sich um ein amtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und Gebäude in Deutschland in einer Karte mit entsprechenden Kennzahlen eingetragen sind.
Bei eine Grenzvermessung werden auch fehlende Grenzsteine neu platziert und falsch gesetzte Abmarkungen korrigiert. Ein anschließender Grenztermin mit allen Nachbarn informiert über den Verlauf der Grundstücksgrenzen.
Grenzfeststellung
Hier werden neue Grenzen zum ersten Mal festgestellt oder alte Grenzen, welche noch nicht mit den modernen Mitteln der Geodäsie ermittelt wurden, festgelegt und durch Grenzmarkierungen kenntlich gemacht.
Auch bei der Grenzfeststellung schließt sich ein Ortstermin an. Dabei müssen die betroffenen Grundstückseigentümer eine Anerkennungserklärung unterschreiben. Erst danach werden die Daten des neu vermessenen Grundstücks ins Grundbuch eingetragen.
Grenzanzeige
Auch bei der Grenzanzeige werden die Grenzen anhand der Katastereinträge vor Ort überprüft. Allerdings werden die gefundenen Grenzsteine nur gekennzeichnet. Sie werden nicht korrigiert. Die Grenzanzeige ist rechtsunverbindlich.
Teilungsvermessung
Diese Art, ein Grundstück zu vermessen, ist bei einer Parzellierung notwendig. Wird ein Grundstück geteilt, weil zum Beispiel nur die Hälfte verkauft werden soll, muss eine Teilungsvermessung durchgeführt werden.
Dazu werden vor Ort neue Abmarkungen gesetzt, und der Eigentümer bestätigt die neue Grenzziehung in einer sogenannten Grenzniederschrift. Abschließend werden die Daten ins Grundbuch eingetragen.
Wer stellt den Antrag?
Einen Antrag auf eine Grundstücksvermessung kann nur der Eigentümer stellen. Auskunft darüber bekommen Sie im zuständigen Katasteramt oder bei einem amtlich anerkannten Vermessungsbüro in der Nähe. Bedenken Sie dabei, dass auch wenn Sie das Grundstück gekauft haben, Sie erst mit dem Eintrag ins Grundbuch offizieller Eigentümer sind. Bis dahin muss der Verkäufer den Antrag stellen.
Mit welchen Kosten muss man rechnen?
Für das Vermessungsrecht sind in Deutschland die Länder verantwortlich. Je nach Bundesland können sich daher die Kosten, ein Grundstück vermessen zu lassen, unterscheiden. Festgelegt sind sie in der Gebührenordnung für die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) der Bundesländer. Die Vermessungskosten werden beim Hausbau zu den Baunebenkosten gerechnet. Ob der Grundstückskäufer oder der Verkäufer die Kosten zu welchem Teil trägt, ist Verhandlungssache. Neben den Unterschieden in den Bundesländern, ist die Höhe der Vermessungskosten auch davon abhängig, welche Art der Vermessung und welche Dokumente benötigt werden. Als Richtwert können Sie folgende Kosten grob kalkulieren.
- Grenzvermessung: ca. 1.000 bis 1.400 Euro je nach Bodenwert, Grenzlänge und Zahl der abzumarkenden Grenzpunkte
- Grenzfeststellung: ca.700 – 1.300 Euro je nach Bodenwert, Grenzlänge und Zahl der abzumarkenden Grenzpunkte
- Grenzanzeige: ca. 600- 1.100 Euro je nach Bodenwert, Grenzlänge und Zahl der Grenzpunkte
- Teilungsvermessung: ca. 2.600 – 3.600 Euro je nach Bodenwert und Anzahl der entstehenden Flurstücke
Hinzu kommen die amtlichen Gebühren, sowie die Notarkosten. Je nach Bundesland sind die Kosten der Vermessung auch vom Bodenwert des Grundstücks, von der Größe und dem Wert des Gebäudes oder dem Zeitaufwand für die Einmessung abhängig. Es ist in jedem Fall sinnvoll, die Kosten vorher von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur schätzen zu lassen. Das kann Geldsparen, denn der hat den Überblick über die jeweilige Gesetzeslage.
Auch ein Kostenrechner für die Grundstücksvermessung kann für eine erste grobe Kalkulation hilfreich sein. Hier können Sie zwischen zahlreichen Online-Rechnern je nach Bundesland und Vermessungsbüro wählen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Grundstück vermessen zu lassen. Wir zeigen Ihnen welche für Sie die richtige Vermessungsart ist und welche Kosten auf Sie zukommen. Es ist aber auch sinnvoll, sich vorher bei einem öffentlich bestellten Vermessungsbüro oder direkt beim Katasteramt beraten zu lassen, denn so sind Sie auf der sicheren Seite.
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