Grundstücke sind oft mit sogenannten Dienstbarkeiten belastet. Sie bleiben in der Regel in ihrer Existenz bestehen, wenn das Grundstück verkauft wird. Kaufen Sie ein Grundstück, das mit einem Privatweg belastet ist, sollten Sie zuvor Einsicht in das Grundbuch nehmen.
Grundstück auf Belastungen im Grundbuch überprüfen
- Besorgen Sie sich beim Grundbuchamt einen Grundbuchauszug für das Grundstück, das Sie kaufen möchten. Besteht ein Privatweg, muss er dort eingetragen sein.
- Achten Sie genau darauf, wie das Nutzungsrecht für den Privatweg formuliert ist. Je detaillierter es beschrieben ist, desto eher können Sie den Wegeberechtigten darauf verweisen, wie er den Privatweg konkret nutzen darf.
- Finden Sie im Grundbuch keine Hinweise auf die Art und Weise der Nutzung, muss der Inhalt einer solchen Grunddienstbarkeit im Wege der Auslegung unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten ermittelt werden. Hierbei stehen die Interessen der beteiligten Grundstückseigentümer oft im Widerspruch.
- Hilfreich wäre, wenn Sie auf eine vertragliche Vereinbarung zwischen den ursprünglichen Eigentümern der Grundstücke zurückgreifen könnten. Möglicherweise ist darin konkret vereinbart, wie der Privatweg genutzt werden soll. Eventuell dafür nur von Fußgängern oder nur dreimal am Tag benutzt werden.
Kaufen Sie nicht ohne Klärung der Nutzungsverhältnisse
- Bedenken Sie, dass ein Privatweg, der zugunsten einer anderen Person eingetragen ist, Sie in der Nutzung eines Grundstücks erheblich beeinträchtigen kann. Oft handelt es sich um Hinteranliegergrundstücke, die keinen eigenen Zugang zum öffentlichen Verkehrsraum haben. Der Privatweg ist dann die einzige Möglichkeit, zu diesem Grundstück zu gelangen.
- Der Eigentümer, der den Privatweg nutzt, ist verpflichtet, sein Nutzungsrecht schonend auszuüben. Überschreitet er sein Nutzungsrecht, dürfen Sie ihn auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Privatweg ist in der Nutzung veränderlich
- Beachten Sie, dass der Inhalt und Umfang eines Wegerechts nicht für ewige Zeiten unveränderlich feststehen. Wurde beispielsweise der Privatweg früher nur durch Fuhrwerke genutzt, müssen Sie angesichts der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung unter Umständen akzeptieren, dass der Nachbar den Privatweg mit einem Fahrzeug befährt und damit eine wesentlich häufigere Nutzung verbunden ist als früher.
- Sofern Sie das Grundstück kaufen möchten, sind Sie gut beraten, sich vor dem Kauf mit dem Wegeberechtigten in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls neu zu vereinbaren, in welcher Weise der Privatweg genutzt werden darf.
- Im Idealfall kaufen Sie dem Wegeberechtigten dieses Recht ab und löschen die Eintragung im Grundbuch.
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