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Rechtswegegarantie - Definition

Inhaltsverzeichnis

Die Definition der Rechtswegegarantie räumt dem Bürger mehrere Rechte ein.
Die Definition der Rechtswegegarantie räumt dem Bürger mehrere Rechte ein.
In einem Rechtsstaat steht jedem Bürger die Rechtswegegarantie zu. So kann keine Obrigkeit bestimmen wer wann Recht bekommt und wer nicht, weil jeder Staatsbürger ein verfassungsmäßig geschütztes Recht auf den gesetzmäßig bestimmten Richter hat. Hierzu gilt eine gesetzliche Definition.

Was Sie benötigen

  • einen guten Rechtsvertreter
  • rechtsstaatlich gesinnte Richter

Noch vor 200 Jahren hätten jeder, der in Deutschland lebt nicht einfach nach der gängigen Definition den Rechtsweg gehen können. Die Obrigkeit hat willkürlich entschieden und interessenorientierte Urteile ausgesprochen. Dies hat sich in Deutschland erst mit dem Deutschen Reich von 1871 und mit der Weimarer Republik geändert. Der Nationalsozialismus war danach jedoch wieder ein Rückschlag für die Bürgerrechte, weil die Obrigkeit zu viel macht erlangt hatte. Inzwischen gibt es jedoch wieder die Rechtswegegarantie, den Anspruch auf rechtliches Gehör und den Anspruch auf den gesetzlichen Richter.

Die Definition der Rechtswegegarantie ist im Grundgesetz verankert

Die Definition der Rechtswegegarantie ist gemäß Art. 19 Absatz 4 Grundgesetz geregelt und ist ein wesentliches Merkmal der Rechtsstaatlichkeit. Das ist das Gegenteil eines obrigkeitlichen Staats. Ausdruck dieser Garantie, ist das Recht auf den gesetzmäßig bestimmten Richter.

  • Inhaltlich geht es darum, dass jeder Bürger berechtigt ist, das Gericht anzurufen, wenn er durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten benachteiligt oder verletzt wird.
  • Darüber hinaus ist die Staatsgewalt an die Verfassung gebunden. Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Befolgung dieser Bindung und es kann bei Verstößen die Entscheidungen sämtlicher Staatsorgane für nichtig erklären und deren Bindungswirkung aufheben.
  • Jeder Bürger kann bei einer vermutlichen Rechtsverletzung die Gerichte anrufen und klagen. So steht jedem der Rechtsweg offen.

Jeder Mensch hat einen Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • Die verfassungsrechtliche Rechtswegegarantie findet nach Ihrer Definition auch Ausdruck durch die Artikel 101 und 103 Grundgesetz. Dies regelt, dass Sie einen Anspruch auf den gesetzlichen Richter haben und ihm auch nicht entzogen werden können. Es darf in Deutschland auch keine Ausnahmegerichte geben.
  • Ausnahmegerichte sind Gerichte, die spezielle Einzelfälle beurteilen. Das möchte man in Deutschland nach den Erfahrungen aus dem Nationalsozialismus nicht mehr wiederholen. Beachten Sie, dass es aber Gerichte für bestimmte Sachgebiete gibt. So gibt es Kammern für Handelssachen und auch die Wehrstrafgerichte sind hier zu nennen.

Der Anspruch auf rechtliches Gehör

  • Jeder Bürger hat im Rahmen der Definition der Rechtswegegarantie auch einen Anspruch auf rechtliches Gehör. So können Sie klagen, sich verteidigen und werden vor Gericht angehört. Die Gerichte dürfen keine Tatsachen verwenden, zu denen Sie nicht ausdrücklich Stellung beziehen dürfen.
  • Sie dürfen auch strafrechtlich nur belangt werden für Gesetze, die zum Tatzeitpunkt gültig sind. Später verabschiedete Gesetze sind nicht ausschlaggebend. Ihr Verhalten steht nur dann unter Strafe, wenn es zum Tatzeitpunkt gegen ein gültiges Gesetz verstößt. Es gilt sonst das Rückwirkungsverbot.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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