Ein Grabstein ist ein Kostenfaktor
- Im Todesfall eines Angehörigen fallen für die Hinterbliebenen zahlreiche Kosten an. Nur wenige Menschen sind darauf vorbereitet, welche Maßnahmen im Todesfall ergriffen werden müssen.
- Gegebenenfalls müssen die Versicherungsträger oder Arbeitgeber benachrichtigt werden.
- Besteht eine Lebensversicherung oder eine Sterbegeldversicherung, sind die Begünstigten im Todesfall verpflichtet, die Versicherungsgesellschaft innerhalb weniger Tage nach Eintritt des Todesfalles unter Vorlage des Totenscheins zu informieren. Die wenigsten Menschen wissen über die Kurzfristigkeit. In diesem Zusammenhang muss gegebenenfalls auch ein Termin für die Testamentseröffnung gefunden werden.
- Mit der örtlichen Friedhofsverwaltung muss über den Erwerb oder die Pacht eines Grabes gesprochen werden.
- Nach der Beerdigung kommt auf die Angehörigen die Aufgabe zu, einen entsprechenden Grabstein auszuwählen.
- Je nach Art und Ausführung kommen hier Kosten zwischen 200 und mehreren tausend Euro auf die Hinterbliebenen zu. Auch die Grabeinfassung muss zusätzlich zu einem Grabstein gesondert kalkuliert werden.
Kosten für Beerdigungen mindern die Einkommensteuer
- Der Gesetzgeber gibt den Hinterbliebenen die Möglichkeit, einige der anfallenden Kosten über die Steuererklärung geltend zu machen. Dies greift aber nur im Falle des Todes eines nahen Angehörigen.
- Die Kosten für einen Grabstein können ebenso in der Steuererklärung angeführt werden, wie die Kosten für einen Kranz.
- Über die Aufwendungen für den Grabstein hinaus können auch die Kosten für die Grabstätte selbst und Todesanzeigen steuerlich geltend gemacht werden. Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen für Kleidung, Anreise zur Beerdigung und ein eventuelles der Beerdigung folgendes Essen.
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