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GmbH-Stammkapital - die Verwendung funktioniert so

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Eine GmbH hat Licht und Schatten.
Eine GmbH hat Licht und Schatten. © Gerd_Altmann / Pixelio
Das Stammkapital prägt die Werthaltigkeit einer GmbH. Mit einer ordnungsgemäßen Verwendung vermeiden Sie als Geschäftsführer Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaftsorgane und vermeiden, dass Ihnen im Falle einer Insolvenz oder Liquidation Vorwürfe der ganz üblen Art gemacht werden.

Das Stammkapital einer GmbH ist eine feste Größe und bestimmt die Summe von Geld oder geldwerten Einlagen, die die Gesellschafter mindestens bei der Gründung der GmbH einzubringen haben.

Stammkapital ist zunächst eine Rechengröße

  • Als Geschäftsführer einer GmbH wissen Sie, dass das Stammkapital nicht identisch ist mit dem betriebswirtschaftlichen Begriff des Eigenkapitals Ihrer Gesellschaft. Dieses kann schon bei Gründung der Gesellschaft vom Stammkapital abweichen und sich danach, anders als dieses, ständig verändern. Achten Sie daher auf eine gesetzeskonforme Verwendung des Stammkapitals.
  • Beachten Sie, dass das Stammkapital eine rechnerische Grenze ist, unterhalb der Sie das Gesellschaftsvermögen durch Leistungen an die Gesellschafter als solche nicht schmälern dürfen.
  • Beachten Sie ferner, dass das Stammkapital einer GmbH das Gesellschaftsvermögen bindet und das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf (Rückzahlungsverbot).

GmbH haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen

  • Denken Sie daran, dass die Verwendung des Stammkapitals einer GmbH insoweit eingeschränkt ist, als es potenziellen Gläubigern als Mindestsicherheit ständig zur Verfügung stehen muss.
  • Am besten ist es, wenn Sie das Stammkapital auf ein Sonderkonto einzahlen, dort stehen lassen und möglichst unangetastet lassen. Ihre laufenden Geschäfte wickeln Sie über ein anderes Konto ab.
  • Sie wissen, dass in der Bilanz das Stammkapital auf der Passivseite als "gezeichnetes Kapital" aufgeführt wird.

Bei Gesellschaftsgründung Verwendung bezeichnen

  • Das Stammkapital muss im Zeitpunkt der Eintragung Ihrer Gesellschaft vollständig vorhanden sein. Will Ihnen ein Gesellschafter die Verwendung des Stammkapitals vorgeben, weisen Sie ihn darauf hin, dass er als Gesellschafter für eine entstehende Deckungslücke entsprechend seiner Beteiligung haftet. Sie können den Fehlbetrag als Geschäftsführer von ihm einfordern.
  • Immerhin sind von dieser allgemeinen Differenzhaftung die gesetzlich und satzungsmäßig notwendigen Gründungskosten für Notar und Handelsregister nicht erfasst und dürfen zulasten der GmbH gehen. Um Risiken zu vermeiden, sollten Sie bei der Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister Angaben darüber machen, inwieweit das Anfangskapital durch solche Verbindlichkeiten vorbelastet ist.
  • Achten Sie darauf, dass Sacheinlagen der Gesellschaft bei der Gründung Ihnen als Geschäftsführer zum Zeitpunkt der Anmeldung in das Handelsregister endgültig zur freien Verfügung stehen müssen und eine freie Verwendung möglich ist.

Vorsicht bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit

  • Beachten Sie bei der Verwendung des Stammkapitals Ihrer GmbH, dass Sie unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen, wenn sich aus einer Jahresbilanz oder einer im laufenden Jahr erstellten Bilanz ergibt, dass das halbe Stammkapital aufgebraucht ist.
  • Stellen Sie dabei die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der GmbH fest, müssen Sie entweder Insolvenz anmelden oder die Gesellschafter bewegen, neues Eigenkapital, beispielsweise im Wege einer Kapitalerhöhung oder ein Gesellschafterdarlehen, zur Verfügung zu stellen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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