Wer eine Firma für Zeitarbeit gründen will, benötigt hierzu bei allen Schritten der Gründung einen Berater und vor allem Stammkapital. Sie sollten sich vergewissern, dass Anträge und Anmeldungen darüber hinaus Geld kosten, das Sie zum gegebenen Zeitpunkt haben sollten.
So bereiten Sie die Gründung der Firma für Zeitarbeit vor
- Zuerst überlegen Sie sich, in welcher Rechtsform Sie eine Firma für Zeitarbeit anlegen wollen. Hierfür eignet sich eine Kapitalgesellschaft, wie eine AG, eine GmbH, eine Limited genauso wie eine KGaA. Sie können auch eine Personengesellschaft, das heißt eine GbR gründen. Bei den Kapitalgesellschaften ist es so, dass Sie als gründender Gesellschafter mit dem Vermögen der Gesellschaft und mit Ihrem Privatvermögen haften. Wer hingegen lediglich eine GbR gründet, muss wissen, dass diese Gesellschaftsform nur eingeschränkte Rechtsfähigkeit vorweist.
- Entscheiden Sie nun, wie Ihre Firma heißen soll. Prüfen Sie, ob es den Namen, den Sie haben wollen, schon gibt. Das wäre dann ein Ausschlusskriterium. Hierzu können Sie in dem Handelsregister recherchieren.
- Verfassen Sie nun einen Gesellschaftsvertrag für Ihre Firma für Zeitarbeit. Sie sollten beachten, dass der Gesellschaftsvertrag und die Eintragung in das Handelsregister notariell beglaubigt werden müssen. Hierzu müssen Sie einen Geschäftsführer bestimmen.
- Als Nächstes wenden Sie sich an das Ordnungs- und Gewerbeamt. Hier erlangen Sie den Gewerbeschein, den Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt vorweisen müssen.
- Sie müssen dann Ihre Firma für Zeitarbeit bei der Industrie- und Handelskammer anmelden. Dies löst dann Gebühren aus, die jährlich zu zahlen sind.
So beantragen Sie die Verleiherlaubnis
- Damit Ihre Firma für Zeitarbeit endlich beginnen kann, Umsätze zu machen, wenden Sie sich an die Regionaldirektion der Arbeitsagentur und beantragen die Verleiherlaubnis. Diese Erlaubnis kann zeitlich begrenzt erteilt werden. Sie wird Kosten in Höhe von 700 bis 2.000 Euro verursachen.
- Beachten Sie, dass Sie der Arbeitsagentur Ihr Führungszeugnis aushändigen müssen.
- Die Erlaubnis wird Ihnen nur dann erteilt werden, wenn Sie keine Einträge im Führungszeugnis vorweisen. Ihnen wird anderenfalls die erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen, um eine Firma für Zeitarbeit zu führen.
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