So stellen Sie den Gleichstellungsantrag selbst
- Suchen Sie zunächst aus, wer den Antrag stellen soll. Dabei gibt es die Möglichkeit, dass der Behinderte den Gleichstellungsantrag selbst stellt oder er aber durch einen Bevollmächtigten gestellt wird.
- Sie können den Antrag formlos also mündlich oder auch telefonisch stellen. Es empfiehlt sich aber, den Antrag schriftlich zu stellen.
- Der einfachste Weg wäre, sich die Antragsunterlagen bei der Agentur für Arbeit zu besorgen. Dafür werden spezielle Vordrucke bereitgehalten, die es Ihnen erleichtern, die richtigen Angaben zu machen.
- Sie können den Gleichstellungsantrag jedoch auch ohne einen Vordruck selbst schreiben
So gehen Sie beim Gleichstellungsantrag konkret vor
- Schreiben Sie zunächst Ihre persönlichen Daten auf. Dazu gehören Ihr Name, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum, die Rentenversicherungsnummer und Angaben darüber, ob Sie Ausländer sind und eine Arbeitsgenehmigung vorliegt bzw. warum keine Genehmigung benötigt wird.
- Als Nächstes schreiben Sie alle relevanten Fakten zum Grad Ihrer Behinderung auf. Dazu gehört im Übrigen auch, dass Sie angeben, wenn Sie einen neuen Antrag beim Versorgungsamt gestellt haben oder sich diesbezüglich in einem Widerspruchs- oder Klageverfahren befinden.
- In den dritten Abschnitt gehören nun alle Daten über Ihr Arbeitsverhältnis und Ihre beruflichen Qualifikationen. Insbesondere sollten Sie an dieser Stelle beschreiben, ob Sie Ihrer Arbeit derzeit überhaupt nachgehen können oder warum dies gerade nicht möglich ist. Beschreiben Sie dabei bitte auch genau die aktuellen Arbeitsbedingungen und die Arbeitszeiten.
- Einer der wichtigsten Punkte ist nun die Begründung des Gleichstellungsantrages. Erläutern Sie hier, warum Ihre Arbeitsstelle gefährdet ist, welche nennenswerten Fehlzeiten Sie in der Vergangenheit durch Ihre Behinderung hatten und bei welchen Ärzten Sie derzeit in Behandlung sind.
- Sollten weitere Gründe vorliegen, die nicht in der Behinderung liegen, sollten auch diese angegeben werden. Vor allem, wenn der Arbeitgeber schon mit einer Kündigung gedroht hat. Sollten Sie bereits eine andere Stelle in Aussicht haben und würde die Gleichstellung die Chance auf diesen Arbeitsplatz erhöhen, machen Sie auch bitte dazu ausführliche Angaben.
- Zum Schluss versichern Sie noch, dass Sie alle Angaben richtig gemacht haben, und unterschreiben den Antrag mit Name, Ort und Datum.
Als Hinweis noch für Sie: Der Arbeitgeber wird für die Entscheidung zuvor ebenfalls befragt. Dies geht allerdings nur, wenn Sie der Befragung zuvor zustimmen. Das Problem ist aber, dass der Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt wird, wenn Sie die Genehmigung nicht erteilen. Es ist daher sinnvoll, die Zustimmung direkt mit dem Gleichstellungsantrag zu verbinden.
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