So gelingt die Begründung für den Gleichstellungsantrag
Zuerst benötigen Sie für Ihren Gleichstellungsantrag ein Gleichstellungsformular. Wenden Sie sich hierzu an die Arbeitsagentur. Um eine Gleichstellung zu erreichen, müssen Sie mehr als 18 Stunden arbeiten.
Sie können mit erfolgreichem Gleichstellungsantrag erreichen, dass Sie, wenn Sie einen GdB von 30 bis 40 vorweisen, mit Menschen mit Schwerbehinderung, die einen Behinderungsgrad von mehr als 50 vorweisen, gleichgestellt werden.
Das Formular muss unbedingt folgende Auskünfte enthalten: Vorname und Name, Anschrift, Anschrift Ihres Arbeitgebers, Auskünfte über Ihren Arbeitsplatz und Ihre Arbeitswochenstunden.
Nun formulieren Sie die Begründung für den Gleichstellungsantrag. Sie sollten dies keinesfalls mit dem Kündigungsschutz begründen, wenn auch nicht Arbeitnehmer ohne Behinderung in Ihrem Unternehmen gekündigt werden. In diesem Falle ist Ihre Antragsbegründung nicht haltbar. Sie müssen in der Begründung auf Ihre Arbeitsqualität am Arbeitsplatz eingehen.
Führen Sie in der Begründung stets mehrere Gründe auf. Sie sollten lediglich Gründe nennen, die sich auf Sie selbst beziehen. Ein nennenswerter Grund ist zum Beispiel, dass Ihr Arbeitsplatz gut ausgestattet ist, Sie Ihre Arbeit aber nicht in der gleichen Qualität leisten können wie ein Mitarbeiter ohne Behinderung. Stattdessen sind Ihre Arbeitsresultate vergleichbar mit denen eines Menschen mit Schwerbehinderung.
Machen Sie dann Angaben zu Ihrer beruflichen Entwicklung und zu Ihrer Krankheitsentwicklung. Fügen Sie Ihrem Antrag hierzu alle erforderliche Belege bei.
Unterzeichnen Sie nun das Formular und reichen es bei der zuständigen Arbeitsagentur ein.
Wissenswertes über den Gleichstellungsantrag
Ist die Begründung des Gleichstellungsantrags nachvollziehbar, so führt dies zu einer Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen.
Die Vorteile liegen auf der Hand. Ist Ihr Gleichstellungsantrag erfolgreich, so gilt für Sie ein erweiterter Kündigungsschutz, der auch für Schwerbehinderte ausschlaggebend ist. Sie können darüber hinaus eine bessere Arbeitsplatzausstattung und eine Betreuung durch Fachleute bekommen.
Sind Sie in einer Situation, in der Sie mit einer Kündigung rechnen, sollten Sie unbedingt einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Verlieren Sie dann keine wertvolle Zeit, die Gleichstellung wird nur rechtzeitig wirksam, wenn sie drei Wochen vor erfolgter Kündigung beantragt wurde.
Sie sollten sich reiflich überlegen, ob Sie einen Gleichstellungsantrag stellen. Der erweiterte Kündigungsschutz kann dazu führen, dass neue Arbeitgeber sich scheuen, Sie einzustellen, wenn Sie gleichgestellt sind.
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