Was Sie benötigen
- Onlineverbindung
- GEZ-Formular
Informieren Sie die GEZ über Ihre neue Adresse
Die Aufgabe der GEZ ist es, Gebühren für die Nutzung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einzuziehen. Diese sind im Einzelnen die ARD-Landesrundfunkanstalt, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio.
- Eine eventuelle Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kann schriftlich beantragt werden. Falls Sie Arbeitslosengeld II beziehen, füllen Sie den entsprechenden Antrag aus.
- Ihren Umzug müssen Sie der GEZ melden. Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass die Gebühreneinzugszentrale Ihren Wohnortwechsel ohnehin bald feststellt. Es besteht eine gesetzliche Anmeldepflicht. Wer ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält, ist Rundfunkteilnehmer.
- Die neue Adresse kann durchaus auch online geändert werden. Unter gez.de finden Sie das entsprechende Formular. Die GEZ verfügt über eine gesicherte Onlineverbindung.
- Zudem können Sie Ihre Adresse nach dem Umzug bei der GEZ auch per Fax tätigen. Dazu können Sie das erforderliche Formular als PDF-Datei ausdrucken und dann per Fax versenden.
- Auf dem gleichen Weg ist auch ein Versand per Post möglich. Das betreffende Formular bei gez.de als PDF-Datei ausdrucken, ausfüllen und ab in den Briefkasten.
- Es gibt viele Wege Ihre Adressänderung der GEZ mitzuteilen. Durchaus ist es ebenfalls möglich, dies telefonisch zu bewerkstelligen. Rufen Sie einfach an. Servicetelefon der Gebühreneinzugszentrale: 018 59995 0100. Diese Nummer ist gebührenpflichtig. Es existiert daneben auch eine kostenlose Nummer: 0221 5061-0.
- Ebenfalls liegen bei den Banken und in der Post Formulare der Gebühreneinzugszentrale kostenlos aus. Gegebenenfalls genügt auch ein formloses Schreiben nach Ihrem Umzug zur Adressänderung bei der GEZ. Die Postanschrift ist folgende: Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Freimersdorferweg 6 in 50656 Köln.
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