Musik ist selbstverständlich urheberrechtsgeschützt. Dies ist in Ordnung, solange die für die Urheber einzutreibenden Gebühren sich in einem angemessenen Rahmen halten und dafür eine angemessene Gegenleistung erbracht wird. Da die GEZ als Geldeintreiber tätig ist, hat sich vielerlei Unmut angesammelt, wenn es darum geht, die Gebührenpflicht privat oder gewerblich festzustellen.
Gebühren werden zum 01.01.2013 neu gestaltet
- Vergessen Sie alles, was Sie bislang zu GEZ und Gebühren gehört haben oder erfahren mussten. Zum 1. Januar 2013 wird das bestehende Gebührenmodell aufgehoben und durch die neue pauschalierte Haushaltsabgabe für private Haushalte und eine Betriebsstättenabgabe für Gewerbetreibende ersetzt.
- Privat zahlen Haushalte ab Januar 2013 (jedenfalls bis zur nächsten Erhöhung) jeden Monat 17,98 €.
GEZ fragt nicht mehr, ob Sie Empfangsgeräte vorhalten
- Dabei kommt es nicht mehr darauf an, ob Sie in Ihrem Haushalt überhaupt einen Fernseher oder ein Radio vorhalten. Es genügt, dass Sie zwei Ohren oder zwei Augen haben und damit theoretisch in der Lage sind, Radio oder TV zu empfangen. Ob Sie dies wünschen oder sich von dem teils beschämenden Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender haben in die Flucht schlagen lassen, ist vollkommen belanglos.
- Zumindest wird die Schnüffelei der GEZ-Büttel beendet, die die Leute zuhause immer wieder belästigt und kriminalisiert haben.
- Inwieweit das neue Modell verfassungsrechtlich beanstandungsreif ist, wird sich zeigen. Es greift in die persönliche Entscheidungsfreiheit des Bürgers ein und verletzt den im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz, dass Gebühren nur bei Inanspruchnahme einer Leistung verlangt werden dürfen. Alles andere ist Sozialismus.
Ihr gewerbliches Engagement bestimmt Ihre Belastung
- Auch wenn Sie gewerblich tätig sind, werden Sie zur Kasse gebeten. Nach der früheren Rechtsprechung in Bezug auf das alte Modell waren beruflich oder gewerblich genutzte PCs beispielsweise nicht unbedingt gebührenpflichtig. Diese Situation wird sich zum 1. Januar 2013 ändern.
- Die Kostenbelastung im gewerblichen Bereich setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Wichtig ist die Zahl Ihrer Mitarbeiter, die Anzahl Ihrer Betriebsstätten, ob Sie einen Firmenwagen und wenn ja, wie viele davon besitzen, oder wenn Sie im Gastgewerbe tätig sind, wie viele Hotel- oder Gästezimmer oder Ferienwohnungen Sie vorhalten.
- Da die Betriebsstättenabgabe sich nach der Intensität Ihrer gewerblichen Betätigung richtet, fällt die Gebühr unterschiedlich aus. Am besten nutzen Sie dazu den Gebührenrechner des Bundes der Steuerzahler, um Ihre künftige Kostenbelastung zu ermitteln.
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