In 6 Schritten die Einzugsermächtigung ausstellen
- Die GEZ erspart Ihnen das Formulieren eines eigenen Schreibens und stellt auf der offiziellen Website ein Formular bereit. Links auf der Unterseite sehen Sie das Stichwort „Downloads“ und darunter den Punkt „Lastschriftverfahren“.
- Klicken Sie darauf, dann können Sie die PDF-Datei herunterladen und diese mit einem PDF-Reader öffnen.
- Tragen Sie alle relevanten Daten ein. Besonders wichtig ist Ihre Rundfunkteilnehmernummer, die links oben einzutragen ist. Kennen Sie diese nicht, sehen Sie auf Briefen der GEZ nach, dort werden Sie nicht nur namentlich angesprochen, sondern es wird auch stets Ihrer Teilnehmernummer genannt, damit Verwechslungen ausgeschlossen sind.
- Markieren Sie nicht nur, dass Sie die Einzugsermächtigung autorisieren, sondern geben Sie auch das Intervall an, in dem abgebucht werden darf. Der Vordruck ermöglicht hier das Setzen Ihres Kreuzes für Zahlungen alle drei, sechs oder zwölf Monate jeweils zu Monatsbeginn oder jeden dritten Monat um den 15. herum.
- Sie haben außerdem die Möglichkeit, am SEPA-Verfahren teilzunehmen. Auch dies ist ein Lastschriftverfahren, allerdings nicht das nationale Verfahren, sondern die „Single Euro Payments Area“ (daher SEPA). Hier geht es um die bürokratische Vereinfachung des Zahlungsraums, damit in allen Euro-Ländern einheitlich mit Zahlungen gearbeitet werden kann. Die SEPA-Teilnahme ist aber nicht verpflichtend für Sie.
- Am Ende müssen Sie das Formular handschriftlich abzeichnen. Achtung: Unterschreiben muss der Kontoinhaber! Sind Sie zwar der Rundfunkteilnehmer, aber ein anderes Familienmitglied erlaubt den Einzug vom Konto, so muss diese Person unterschreiben.
Das Verfahren bei der GEZ widerrufen
- Die Einzugsermächtigung können Sie der GEZ auch wieder entziehen.
- Hier können Sie das gleiche Formular verwenden, wenn Sie statt des Lastschriftverfahrens doch wieder selbst überweisen möchten. Setzen Sie einfach bei „gewünschte Zahlungsweise“ Ihr Kreuz bei „Überweisung“.
- Nur wenn Sie nicht mehr gebührenpflichtig sind, können Sie sich komplett bei der GEZ abmelden. Auch hierfür hält die Homepage Formulare bereit.
- Ab 2013 ist jeder Haushalt gebührenpflichtig. Wohn- und Lebensgemeinschaften müssen so allerdings nicht mehr pro Person bezahlen, wodurch eine Abmeldung für Sie durchaus relevant werden kann.
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