Wichtig für Schausteller auf dem Weihnachtsmarkt
Ob Sie einen Gewerbeschein für den Weihnachtsmarkt benötigen hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Sofern Sie ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung ausüben, dann benötigen Sie natürlich auch einen Gewerbeschein für die Teilnahme am Weihnachtsmarkt. Dazu erfahren Sie später mehr.
- Auch wenn Sie nach der Gewerbeordnung keinen Gewerbeschein benötigen, kann es sein das Sie an dem Weihnachtsmarkt als Schausteller nur teilnehmen dürfen, wenn Sie einen Gewerbeschein haben. Das erfahren Sie nur vom Veranstalter des Weihnachtsmarkts, ob dieser darauf besteht, dass jeder Schausteller einen Gewerbeschein haben muss.
Prüfen, ob ein Gewerbeschein notwendig ist
- Im Sinn der Rechtsprechung hat ein Gewerbe 4 Merkmale. Diese sind, dass eine nach außen gerichtete Tätigkeit ist und diese selbstständig ausgeübt wird. Außerdem muss die Tätigkeit planmäßig auf eine gewisse Dauer angelegt sein und es muss eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Wer nur gelegentlich auf dem Weihnachtsmarkt etwas selbst produzierten Weihnachtsschmuck verkauft hat in diesem Sinne sicher kein Gewerbe.
- Nach § 55 der Gewerbeordnung könnte auch ein erlaubnispflichtiges Reisegewerbe vorliegen. Ein Reisegewerbe bedeutet, dass Sie zum Beispiel außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren oder Leistungen anbieten. Auch unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller gehören dazu. Aber laut § 55a gilt das nicht, wenn Sie dies gelegentlich bei Veranstaltungen wie Messen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der dafür zuständigen Behörde machen.
Also benötigen Sie für die Teilnahme an einem Weihnachtsmarkt in der Regel keinen Gewerbeschein, aber der Veranstalter kann diesen trotzdem verlangen. Sie sollten sich zur Sicherheit bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob Sie ein Kleingewerbe anmelden können und sollen.
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