Was Sie benötigen
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Gesundheitsbescheinigung
- Reisegewerbekarte
Die Reisegewerbekarte als Bedingung für den Marktstand
Wenn Sie nicht nur gelegentlich auf einem Flohmarkt einen Marktstand eröffnen, um gebrauchte Gegenstände oder Selbstgebasteltes anzubieten, brauchen Sie eine Reisegewerbekarte oder einen Gewerbeschein. Es gilt:
- Wer keinen Gewerbebetrieb hat oder außerhalb der gewerblichen Niederlassung Waren oder Leistungen anbietet, betreibt ein Reisegewerbe und benötigt eine Reisegewerbekarte.
- Die Reisegewerbekarte wird auf Antrag ausgestellt. Sie benötigen dafür einen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, ein Führungszeugnis, einen Gewerbezentralregisterauszug und je nach den Produkten, die Sie verkaufen, eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Karte ist in der Regel auf Lebenszeit gültig und gilt in der gesamten Bundesrepublik, aber nur für das in der Karte registrierte Gewerbe.
- Wenn Sie einen Marktstand eröffnen, an dem Angestellte von Ihnen arbeiten, müssen alle eine Kopie Ihrer Reisegewerbekarte mitführen. Die Behörde kann die Einstellung des Gewerbes verlangen, bis eine Reisegewerbekarte vorgelegt werden kann.
Eröffnung auch ohne Karte
Keine Regel ohne Ausnahme und Ausnahmen gibt es in diesem Fall viele. Im Zweifel sollten sie sich lieber beim Gewerbeamt erkundigen. Hier ein paar Ausnahmen:
- Wenn Sie nur gelegentlich Waren auf Messen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass feilbieten oder selbst gewonnene Erzeugnisse aus Land- und Forstwirtschaft, Gemüse aus eigenem Anbau, Produkte der Geflügelzucht, Imkerei, Jagd und Fischerei anbieten, brauchen Sie keine Reisegewebekarte.
- Es gibt auch Ausnahmen in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern oder beim Verkauf von Waren, die nach dem Milch- und Margarinegesetz erzeugt wurden.
- Auch der Verkauf von Lebensmitteln oder, wie es so schön heißt, Waren des täglichen Bedarfs von einer beweglichen Verkaufsstelle in regelmäßigen und kurzen Zeitabständen an derselben Stelle oder das Feilbieten von Druckwerken kann ohne Reisegewerbekarte möglich sein.
Da viele Marktbetreiber vor dem Eröffnen eines Marktes und Aufbau des Marktstandes auf der Vorlage einer Reisegewerbekarte bestehen, ist es besser, diese zu beantragen und mitzuführen. Dann sind Sie bei dem Eröffnen des Marktstandes auf der sicheren Seite.
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