Die Bedeutung von Gestionskosten
- Die Gestionskosten sind Verwaltungsgebühren, die zum Beispiel von Banken und Sparkassen erhoben werden. Doch auch in anderen Bereichen können die administrativen Kosten erhoben werden.
- Die Kosten kommen meist zusätzlich dann noch auf Sie zu, wenn Sie ein Konto haben. Vor allem in Österreich sind sie üblich bzw. werden aufgeschlüsselt.
Die Kosten bei Sollkontostand
- Wenn Sie Ihr Konto überziehen, zahlen Sie zunächst einmal Sollzinsen. Sollzinsen sind das Gegenteil von Habenzinsen, bei denen Sie für Guthaben Zinsen erhalten. Bis zu einem gewissen, von Ihrer Bank festgelegten Betrag im Rahmen Ihres Dispositionskredits fallen also Sollzinsen an. Überziehen Sie Ihr Konto mehr, als mit der Bank vereinbart war, dann sind die Überziehungszinsen noch mal höher als beim Dispositionskredit.
- Je nach Bank und persönlicher Kundenbeziehung fallen unterschiedlich hohe Sollzinsen an. Diese schwanken zwischen 5 und 17 Prozent.
- Meist fallen die zusätzlichen Gestionskosten erst ab einem bestimmten Sollkontostand an; diese sind jedoch gering und liegt zwischen 3 und 4 Euro. Das heißt, wenn Sie Ihr Konto mit mehr als z. B. 3 Euro überziehen, müssen Sie die Abgabe zahlen. Normalerweise sind die Gebühren allerdings nach oben hin gedeckelt und betragen zum Beispiel pro Abrechnungsquartal 5 Euro. Meist finden Sie sie auf Ihrem Kontoauszug.
- Die Gestionskosten wurden bis 2010 nicht aufgeschlüsselt, sondern direkt in die Sollzinsen mit einberechnet. Um den Kunden eine bessere Transparenz zu ermöglichen, werden die Gebühren nun als Beiträge zu den Verwaltungskosten aufgeschlüsselt.
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