Gestionskosten gehören zu den Servicegebühren der Banken
Nahezu jeder Angestellte und Arbeiter verfügt heute über ein Girokonto, auf das der Arbeitgeber den Lohn oder das Gehalt überweist. Ohne eigenes Konto bei einer Bank ist es meistens nicht mehr möglich, Geld zu verdienen.
- Allerdings stellen die Bankinstitute ihren Kunden, so gerade auch den Privatkunden, für die Kontoführung, für das Überziehen des Kontos und für das Durchführen von Überweisungen und andere Geldtransaktionen Gebühren in Rechnung. Diese Gebühren bezeichnen die Banken als Entgelte, was sich ja auch positiv anhört und den Eindruck vermittelt, der Kunde würde Geld bekommen, statt Geld zu bezahlen.
- Als Kunde müssen Sie also monatlich oder quartalsmäßig Beträge an Ihre Bank zahlen. Diese werden Ihnen beispielsweise für sogenannte Serviceleistungen wie das Bereitstellen einer BankCard mit MultiKonto-Funktion oder für die Eröffnung, Löschung oder Änderung eines Abbuchungsauftrages in Rechnung gestellt. Ebenso können Gestionskosten für Sie anfallen.
Gestionskosten für die Überziehung des Kontos
- Gestionskosten sind beispielsweise bei österreichischen Banken sehr gebräuchlich. Diese fallen dann an, wenn Ihre Sollzinsen pro Quartal für die Überziehung Ihres Girokontos beispielsweise mehr als € 3,63 ausmachen (Österreichische Sparkasse). Dann müssen Sie neben den Überziehungszinsen noch zusätzliche Gestionskosten in Höhe von beispielsweise 5 Euro pro Quartal bezahlen.
- Diese Kosten wurden auch früher schon verrechnet. Allerdings waren Sie hier schon in den Sollzinsen mit eingerechnet. Seit Anfang 2010 besteht nun die Verpflichtung, dass Banken die einzelnen Gebühren auf Ihrem Kontoauszug ersichtlich machen.
- Wenn Sie Onlinebanking betreiben, dann sind einige Transaktionen für Sie kostenlos. Dazu zählen beispielsweise Überweisungen mittels Netbanking, SB-Einzahlungen oder SB-Behebungen am jeweiligen Terminal, SB-Behebungen am Bankomaten, Laden eines Chips oder der SB-Kontoauszug.
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