Was Sie benötigen
- Formular zur gesonderten Feststellung von Grundlage
Wann eine gesonderte Feststellung durchgeführt wird
- Normalerweise gibt der Steuerpflichtige eine Einkommenssteuererklärung bei dem für ihn zuständigen Finanzamt ab. Das für ihn zuständige Finanzamt ist stets das Finanzamt, das sich im Wohnbereich des Steuerpflichtigen befindet.
- Bei diesem Finanzamt werden aber nur die Einnahmen verarbeitet, die sich entweder aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit ergaben oder, wenn der Steuerpflichtige in diesem Zuständigkeitsbereich eine Selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausführt.
- Sobald sich der Sitz des Gewerbes oder der freiberuflichen Tätigkeit außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Wohnfinanzamtes befindet, muss eine gesonderte Feststellung der Einkünfte vorgenommen werden.
- In diesem Fall werden die Einkünfte dem zweiten Finanzamt gemeldet (das Finanzamt, in dem sich das Gewerbe befindet), das folglich eine Feststellung der Einkünfte durchführt und diese an das Wohnfinanzamt meldet, damit dieses die komplette Besteuerung durchführen kann und somit einen Steuerbescheid über alle Einkunftsarten erstellen kann.
- Gleiches trifft zu, wenn zum Beispiel Erbschaftssteuer in einem anderen Bezirk anfällt.
Wie Sie diese Einkünfte melden
- Laut Abgabenordnung sollen die Einkünfte, die einer gesonderten Feststellung der Einkünfte zugrunde liegen, per Datentransfer dem Finanzamt gemeldet werden.
- Auf Antrag jedoch darf auch das beim Finanzamt erhältliche Formular für die gesonderte Feststellung ausgefüllt werden.
- Beachten Sie hierbei, dass es zwei verschiedene Formulare gibt: Einmal das Formular, wenn es sich bei Ihnen um eine Einzelperson handelt und zum Zweiten das Formular, falls Sie Bezüge aus einer Körperschaft beziehen oder falls eine Erbengemeinschaft entstanden ist.
Nachdem die gesonderte Feststellung der Einkünfte relativ kompliziert ist, sollten Sie sich vorsichtshalber immer an einen Steuerberater oder an Ihr Finanzamt wenden. Ferner gibt es bestimmte Fristen zu beachten, die Sie der Abgabenordnung entnehmen können.
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