Gesetzliche Regelungen für die Abrechnung von Reisekosten
- In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen für Spesen, die während einer Dienstreise entstehen.
- Mit einer Spesenabrechnung kann der Arbeitnehmer die Kosten bei seinem Arbeitgeber abrechnen, die er während einer beruflichen Reise hat. Dazu zählt der Aufenthalt in einem Hotel, einer Pension oder einem Hostel.
- Auch die Verpflegung, Parkgebühren, Kosten für einen Mietwagen und Taxifahrten können als Spesen abgerechnet werden.
- Die Spesen können in Deutschland vom Arbeitgeber auch steuerlich abgesetzt werden.
Unterschiedliche Sätze für Spesen
- Je nach Dauer der Abwesenheit können in Deutschland verschiedene Spesensätze geltend gemacht werden. So können pro Tag 6 bis 24 € für die Verpflegung des Arbeitnehmers geltend gemacht werden. Für eine berufliche Abwesenheit für weniger als 8 Stunden kann der Arbeitnehmer 6 € beanspruchen. Wer mindestens 14 Stunden, aber weniger als 24 Stunden abwesend ist, kann 12 € pro Tag für die Verpflegung geltend machen. Bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden werden 24 € pro Tag für die Verpflegung fällig.
- Für die Übernachtung gilt jedoch immer derselbe Spesensatz in Höhe von 20,00 € pro Nacht.
Formen der Abrechnung von Spesen
- Für die Abrechnung von Spesen gibt es zwei Formen. Bei der ersten Form sammelt der Arbeitnehmer alle Belege und reicht diese nach Abschluss der Reise ein. Dabei wird der Spesensatz nach der Dauer der Dienstreise festgelegt.
- Die zweite Abrechnungsform ist eine Pauschale, die der Arbeitnehmer pro Dienstreise erhält. Vor allem im öffentlichen Dienst ist diese Art der Spesenabrechnung gang und gäbe.
- Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen der Abrechnung von Spesen zu befolgen.
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