Gibt es die gesetzliche Mittagsruhe überhaupt?
Auf Bundesebene gibt es eine sogenannte “Allgemeine Gesetzliche Mittagsruhe" nicht. Jedoch wird durch unterschiedliche Gesetze, der Lärm in Kategorien eingeteilt, so regelt beispielsweise § 7 der 32. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes), dass gewisse Maschinen in Wohngebieten von 13 bis 15 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Dazu gehören Geräte ohne ein EU-Umweltzeichen, wie etwa Laubbläser oder Benzin-Rasenmäher.
Sowohl im Immissionsschutzgesetz des Bundes, als auch der Länder, sind zwar Ruhezeiten festgeschrieben, diese sind jedoch nur für Sonn- und Feiertage gültig bzw. regeln die Nachtruhe, die offiziell von 22 bis 06 Uhr festgeschrieben ist.
Regelungen über eine geltende "gesetzliche Mittagsruhe" finden Sie möglicherweise in der Satzung Ihrer Stadt bzw. Gemeinde. So regelt beispielsweise die "Verordnung zur Allgemeinen Gefahrenabwehr der Stadt Hameln" in § 6, dass die Mittagsruhe von 13:00 - 15:00 Uhr einzuhalten ist. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Gemeinde.
Beachten Sie jedoch, dass diese kommunal festgelegten Ruhezeiten lediglich für Privatpersonen gelten. Für Gewerbebetriebe, wie beispielsweise die Gastronomie, haben diese Regelungen häufig keine Gültigkeit, sie müssen sich an andere Gesetze halten.
Nicht gesetzliche, aber trotzdem verbindliche, Regelungen
Wenn Sie in einem Mietshaus wohnen, achten Sie auf zusätzliche Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag. In der Regel wird dort für die Mittagsruhe eine Zeitspanne von mittags 12 bis nachmittags 15 Uhr vereinbart. Verstoßen Sie gegen die Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag, kann dies zu einer Abmahnung und bei häufiger Missachtung der Regelung sogar zur Kündigung führen.
Im Zweifelsfall haben die im Mietvertrag festgelegten Zeiten der Mittagsruhe Vorrang vor denen der Gemeinde oder der Stadt. Sie sollten sich also immer, auch bei eventuellen Abweichungen von den kommunalen Regelungen, nach den Zeiten, die in Ihrem Vertrag stehen, richten.
Was ist während der Mittagsruhe verboten?
Sofern Ihre Gemeinde oder Stadt die Mittagsruhe entsprechend in ihrer Satzung geregelt hat, dürfen keine Tätigkeiten ausgeübt werden, die mit einer besonderen Lärmentwicklung einhergehen.
Demnach dürfen Sie währenddessen Ihre Musik nur leise hören, müssten Handwerksarbeiten auf später verlegen und auf das Üben von lärmintensiven Musikinstrumenten verzichten. Auch der vieldiskutierte Rasenmäher im Garten sollte bis nach der Mittagsruhe Pause machen.
Verstoßen Sie gegen die gesetzlichen Ruhezeiten, so handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Es gibt jedoch auch laute Geräusche, die Sie auch zu den Zeiten der Mittagsruhe dulden müssen. Dazu gehören etwa Kinderlärm und Krach, der durch die Nutzung einer Sportanlage entsteht. Diese dürfen gemäß der Sportanlagenlärmschutzverordnung an Werktagen durchgängig genutzt werden.
Was kann ich bei Missachtung der Mittagsruhe tun?
Auch wenn Sie, ob der Störung Ihrer Mittagsruhe, genervt sein können, müssen Sie sich nicht gleich mit Zähnen und Klauen wehren. Oft haben Sie auf die sanfte Tour mehr Erfolg und weniger Ärger.
Als erste Maßnahme sollten Sie immer das direkte Gespräch mit dem Lärmverursacher suchen und Ihre Situation schildern. Häufig war das Lärmen nicht als gezielte Provokation gemeint, sondern der Nachbar hat schlicht nicht bedacht, dass sein Verhalten, gerade zur Mittagszeit, andere belästigen könnte.
Wenn ein Nachbar des Öfteren gegen die festgeschriebene Mittagsruhe verstößt und trotz direkter Ansprache sein Verhalten nicht ändert, können Sie sich an den Vermieter oder seinen Verwalter wenden und dort auf Einhaltung der per Vertrag vereinbarten Ruhezeiten pochen, da der Vertrag hier bindend ist.
Wichtig ist, dass Sie die Zeiten, in denen die Mittagsruhe gestört wurde, sowie die Art des Lärms festhalten. Haben Sie Zeugen für die Vorfälle, so lassen Sie diese Ihre Auflistung mit unterzeichnen. Der Hauseigentümer muss sich nach Erhalt Ihrer begründeten Beschwerde um die Einhaltung des Mietvertrags kümmern. Ist dies nicht der Fall, haben Sie das Recht, eine Mietminderung zu beantragen.
Aber auch wenn bei Ihrem Mietverhältnis keine Regelung zur Mittagsruhe vorliegt, müssen Sie andauernde Störungen nicht einfach so über sich ergehen lassen. In diesem Fall sollten Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt, bzw. bei der Gemeinde, nachfragen, ob es an Ihrem Wohnort eine entsprechende Regelung gibt.
Im Extremfall müssen Sie den Weg einer Anzeige wegen ruhestörendem Lärm bei der zuständigen Polizeidienststelle gehen. Überlegen Sie jedoch vorher gut, ob dieser Schritt wirklich erforderlich ist, denn möglicherweise hat ein solches Vorgehen einen nicht enden wollenden Kleinkrieg unter Nachbarn zur Folge - egal wer letztlich Recht bekommt.
Die Frage, ob Ihr Nachbar nun recht hat mit seinem Eindruck, dass Sie um 13 Uhr nicht den Rasen mähen dürften, ist also abhängig von Ihrem Wohnort und den dort geltenden Regelungen. Es empfiehlt sich jedoch, unabhängig von Gesetzen, in der Zeit zwischen 13 und 15 Uhr besondere Rücksicht zu nehmen und, soweit möglich, auf lärmverursachende Tätigkeiten zu verzichten.
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