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Gesetzliche Arbeitszeiten - Wissenswertes zum Arbeitszeitgesetz

Inhaltsverzeichnis

Arbeitszeiten sind situationsbedingt.
Arbeitszeiten sind situationsbedingt.
Arbeiten bis zum Umfallen? Diese Zeiten sind für Arbeitnehmer Gott sei Dank vorbei! Zum Schutz der Beschäftigten bestimmt das Arbeitszeitgesetz gesetzliche Arbeitszeiten. Diese werden aber durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen oft wieder verwässert.

Der Zweck des Arbeitszeitgesetzes besteht darin, Ihre Gesundheit zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu gestalten. Außerdem verbietet es die Arbeit an Sonn- und Feiertagen.

Die gesetzliche Vorgabe ist der Achtstundentag

  • Ihre tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. So bestimmt es in aller Kürze und Deutlichkeit § 3 ArbZG. Lesen Sie nur diese Bestimmung und lassen Sie die Ausnahmen und Verwässerungen beiseite, gewinnen Sie freilich ein falsches Bild. Der Achtstundentag erfährt zahlreiche Durchbrechungen. Insoweit stehen gesetzliche Arbeitszeiten auf dem Papier.
  • Für leitende Angestellte, Ärzte in Chefarztstellung, Dienststellen- und Personalleiter in öffentlichen Betrieben sowie Arbeitnehmer, die wie angestellte Erzieher mit den ihnen anvertrauten Personen in einer Hausgemeinschaft zusammenleben, gelten keine gesetzlichen Arbeitszeiten, da sie das Gesetz ausdrücklich ausnimmt (§ 18 ArbZG).

Arbeitszeiten können flexibel gestaltet werden

  • Der Arbeitgeber kann die gesetzlichen Arbeitszeiten jederzeit auf 10 Stunden ausdehnen. Voraussetzung ist, dass Sie dann innerhalb einer Kompensationszeit von 6 Monaten oder 24 Wochen durchschnittlich nur noch 8 Stunden täglich arbeiten.
  • Insoweit ist es möglich, dass Sie drei Wochen lang jeweils 60 Stunden in der Woche arbeiten (einschließlich Samstag), sofern Sie im Laufe des nächsten Halbjahres drei Wochen lang lediglich  36 Stunden arbeiten oder in den vorausgegangenen sechs Monaten drei Wochen lang nur 36 Stunden gearbeitet haben. Die gesetzlichen Arbeitszeiten beziehen sich insoweit auf einen statistischen Achtstundentag.

Tarifverträge hebeln das Gesetz aus

  • Tarifverträge erlauben eine noch stärkere Flexibilisierung. Danach kann die 10-Stundengrenze auch noch überschritten werden, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig Arbeitsbereitschaft fällt. Außerdem kann der Ausgleichzeitraum länger oder kürzer festgelegt werden. Schließlich kann der Tarifvertrag auf den Ausgleich ganz verzichten, sofern Sie im Jahr an bis zu 60 Tagen "nur" 10 Stunden arbeiten.
  • In Notfällen oder außergewöhnlichen Situationen sind ebenfalls Ausnahmen möglich. Obergrenzen gibt es nicht.
  • Insoweit bestimmt sich die betriebliche Praxis weniger nach dem Arbeitszeitgesetz als nach tariflichen Vorschriften. Gesetzliche Arbeitszeiten sind also sehr relativ.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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