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Geringfügige Beschäftigung in der Steuererklärung - Eintrag richtig durchführen

Ihre Einnahmen müssen in die Steuererklärung.
Ihre Einnahmen müssen in die Steuererklärung.
Wenn manchmal der normale Verdienst nicht ausreicht, wird in vielen Fällen eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen, welche gesondert in der Steuererklärung eingetragen werden muss.

Sie üben eine geringfügige Beschäftigung aus

  • Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, neben Ihrer versicherungspflichtigen Tätigkeit eine Tätigkeit auf geringfügiger Basis auszuüben. Selbst wenn Sie nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind, dürfen Sie diese geringfügige Beschäftigung ausüben. Bislang lag der Satz des Hinzuverdienstes bei 400,- Euro monatlich. Ab dem 01.01.2013 dürfen Sie bis zu 450,- Euro hinzuverdienen (Stand: Dezember 2012).
  • Falls Sie alleinstehend sind, haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der Einkommensteuererklärung diese geringfügige Beschäftigung auch als steuerfreies Einkommen einzutragen. Geben Sie oder Ihr Ehepartner eine Einkommensteuererklärung ab, so müssen Sie diese Tätigkeit auch in der Steuererklärung eintragen. Sie können zudem auch mit diesem Einkommen aus einer steuerfreien Beschäftigung zudem noch einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung leisten, um die Höhe Ihrer zu erwartenden Rente noch zu erhöhen.

Ein Eintrag in die Steuererklärung sollte erfolgen

  • Zunächst einmal tragen Sie im Hauptblatt in Zeile 72 ein, dass Ihre steuerfreien Kapitalerträge nicht mehr als 801,- Euro betragen. Dies ist schon einmal wichtig, damit das Finanzamt weiß, dass es sich hierbei um eine als geringfügig eingestufte Tätigkeit handelt. Bei der Anlage N haben Sie mehrere Zeilen zu beachten. So tragen Sie alle im vergangenen Jahr steuerfrei enthaltenen Einnahmen in die Spalte 20 in Feld 115 unter Angabe der ausgeübten Tätigkeit ein.
  • Dafür können Sie auch noch Werbungskosten geltend machen, wenn Sie durch Ihre Tätigkeit Aufwendungen haben. So dürfen Sie auch die Fahrtkosten geltend machen, selbst wenn es nur zwei Kilometer sind. Auch haben Sie die Möglichkeit, besondere Ausgaben für Arbeitsmittel geltend zu machen, falls dies erforderlich ist. Ihre steuerfreien Einnahmen darf das Finanzamt nicht berücksichtigen.
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