Hat ein Gläubiger gegen Sie wegen einer Geldforderung einen vollstreckbaren Titel erwirkt, kann er den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung in Ihr Vermögen beauftragen. Wollen Sie das Schlimmste zu verhindern, müssen Sie handeln.
Mit dem Gerichtsvollzieher kann man reden
- Je nach Arbeitsbelastung und persönlichem Engagement stellt Ihnen der Gerichtsvollzieher eine Mitteilung zu, in der er Sie über den Eingang eines Vollstreckungsauftrags informiert und Sie auffordert, zu einem bestimmten Zeitpunkt in seinem Büro vorbeizukommen. Er kann aber direkt an Ihrer Haustür klingeln und Sie über den Sachverhalt in Kenntnis setzen.
- Infolge des Vollstreckungsauftrags kann der Gerichtsvollzieher in Ihr Vermögen pfänden. Vorab fordert er Sie auf, sich zu erklären, ob und inwieweit Sie die Forderung freiwillig begleichen werden und begleichen können.
- Können Sie die Forderung samt der Verfahrenskosten vollständig bezahlen, ist die Angelegenheit für Sie erledigt.
- Können Sie keine Zahlung leisten, liegt es im Ermessen des Gerichtsvollziehers zu entscheiden, wie er weiter verfährt. Insbesondere kann er den Termin verschieben. Dies wird er aber nur tun, wenn Sie hinreichend darlegen können, wann und wie Sie die Forderung begleichen wollen.
Mit einem Zahlungsangebot den Termin umgehen
- Sind Sie bislang ein unbeschriebenes Blatt, wird die Gerichtsvollzieher ein positiveres Bild von Ihnen haben, als wenn er jede Woche bei Ihnen vorbeischauen muss.
- Der Gerichtsvollzieher wird den Termin also nur verschieben, wenn Sie ihm klipp und klar darlegen können, wann Sie Zahlung leisten. Können Sie nur Teilzahlungen leisten, bitten Sie ihn ebenfalls den Termin zu verschieben.
- Stellen Sie sicher, dass Sie die erste Teilzahlung tatsächlich leisten können. So schaffen Sie Vertrauen.
- Ansonsten haben Sie auch die Möglichkeit, direkt mit dem Gläubiger zu verhandeln und mit ihm beispielsweise die Stundung der Forderung zu vereinbaren. Der Gläubiger muss dann den Gerichtsvollzieher informieren. Sie können auch mit dem Gläubiger selbst eine Teilzahlung aushandeln, die für den Gerichtsvollzieher bindend ist.
Eidesstattliche Versicherung verschieben
- Sofern die Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über Ihre Vermögensverhältnisse angesetzt hat, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Den Widerspruch begründen Sie mit einer ungewöhnlichen Härte, die die Zwangsvollstreckung in diesem Augenblick für Sie bedeuten würde. Versuchen Sie Ihre Situation zu umschreiben. Sie müssen den Widerspruch gegenüber den Gerichtsvollzieher persönlich erklären.
- In diesem Fall muss der Gerichtsvollzieher die Akte dem Rechtspfleger beim Amtsgericht zur Entscheidung über Ihren Widerspruch vorliegen. So gewinnen Sie Zeit für eine Verhandlungslösung mit dem Gläubiger.
- Können Sie im Übrigen dem Gerichtsvollzieher darlegen, dass Sie in der Lage sind, die Forderungen binnen sechs Monaten in Teilbeträgen zu bezahlen, wird er ebenfalls den Termin verschieben.
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