Der Genitiv als besitzanzeigender Fall
- Der Genitiv ist der zweite Fall und wird mit "wessen" erfragt. Hier liegt natürlich zuerst nahe, an einen Besitzzustand zu denken, zum Beispiel "Peters Auto" - "Wessen Auto?" - "Peters." Peter steht also im zweiten Fall. (Hier sei angemerkt, dass "Peters" nicht mir Apostroph geschrieben wird, genauso wenig wie andere Genitive, es sei denn, das Wort endet auf ein s oder einen ähnlichen Laut - dann wird das Genitiv-S durch einen Apostroph ersetzt: Klaus' Auto.)
- Sätze mit Genitiv zeigen aber nicht nur Besitz an, sondern auch andere Beziehungen, die nur teilweise mit "wessen" erfragt werden können. Bei "die andere Hälfte des Kuchens" oder "die Hilfe der Mutter" kann noch mit "wessen" gefragt werden, obwohl dem Kuchen nicht die Hälfte gehört und der Mutter nicht die Hilfe. Beim "Besitzer des Autos" steht das Auto im zweiten Fall, obwohl der Besitzer dieses natürlich besitzt - es muss also nach "wessen Besitzer" gefragt werden. Der zweite Fall kann noch in anderen Sätzen stehen, zum Beispiel bei "ein Erlebnis kurzer Freude" oder "ein Zeichen der Erleichterung".
Sätze mit Präpositionen oder Verben, die den zweiten Fall verlangen
Außerdem ziehen bestimmte Verben und Präpositionen den zweiten Fall nach sich.
- Zu den Verben, die einen Genitiv nach sich ziehen, zählen unter anderem folgende Beispiele: sich einer Sache schämen, rühmen, erinnern oder erfreuen oder einer Sache gedenken, bedürfen oder ermangeln. Sätze wären also zum Beispiel: "Er gedachte ihrer mit Trauer", "Das Kind schämte sich seines Streiches" oder "Sie harrte dessen, was noch kommen mochte."
- Viele Präpositionen stehen mit Genitiv, auch wenn dieser immer weiter vom Dativ verdrängt wird. Beispiele sind "abseits der Wege", "anlässlich seines Geburtstags", "außerhalb des Hauses" oder "kraft ihres Amtes".
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