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GEMA-Gebühren berechnen - so klappt's

Inhaltsverzeichnis

Berechnen Sie die GEMA-Gebühren.
Berechnen Sie die GEMA-Gebühren.
Die GEMA erhebt Gebühren für Musik, die bei Veranstaltungen und im Internet gespielt wird. Sie können die GEMA-Gebühren in wenigen Schritten berechnen. Beachten Sie hierzu lediglich einige Hinweise.

Was Sie benötigen

  • Anmeldung bei der GEMA

Bevor Sie die Musik, die Sie bei einer Veranstaltung abspielen wollen, bei der GEMA anmelden, können Sie die Gebühren berechnen.

So berechnen Sie die GEMA-Gebühren

  • Sie können die GEMA-Gebühren selbst berechnen. Sie sollten wissen, dass die GEMA die Gebühren grundsätzlich nach der Veranstaltungsfläche bestimmt, falls dies möglich ist.
  • Für jede Art der Nutzung werden die Gebühren unterschiedlich bestimmt. Sie können in dem umfangreichen GEMA-Tarifkatalog nachschauen, wie hoch die Gebühren sind, die Sie zu zahlen haben.
  • Die GEMA erhebt für die diversen Nutzungsmöglichkeiten Gebühren. Die einzelnen Tarifbereiche unterscheiden sich nach der "Aufführung von Livemusik", der "Wiedergabe von Tonträgern und Bildtonträgern", der "Wiedergabe von Funksendern" und vielen weiteren Tarifbereichen. Darüber hinaus gibt es zu jedem Tarifbereich zahlreiche Unterkategorien.
  • Die GEMA bietet über diese Art der Berechnung hinaus auch eine pauschale Abrechnung an. Dieser Pauschaltarif wird dann auf das Gerät berechnet, mit dem die Musik verbreitet wird. Dies kann für Sie relevant sein, wenn Sie in einer Warteschleife Musik abspielen oder in einem Wartebereich.
  • Schauen Sie sich im Internet auf der Website der GEMA den Tarifkatalog an und fragen Sie gegebenenfalls bei der GEMA (E-Mail-Adresse: info-vr@gema.de) nach der Höhe der GEMA-Gebühren, bevor Sie Ihre Musiktitel anmelden. Sicherlich hilft man Ihnen gerne beim Berechnen. So vermeiden Sie eine böse Überraschung und können mit konkreten Kosten kalkulieren.   

Wissenswertes über die GEMA

  • Musik, die öffentlich abgespielt wird, unterliegt der Zustimmung der GEMA. Nach der Zustimmung und dem Berechnen der GEMA-Gebühr sind die GEMA-Gebühren zu entrichten.
  • Melden Sie die Musiktitel nicht bei der GEMA an, so müssen Sie zu den angefallen Gebühren einen Kontrollzuschlag über 100 Prozent bezahlen.
  • Achten Sie darauf, jeden Musiktitel, den Sie nutzen wollen, bei der GEMA anzumelden und die GEMA-Gebühren, nach dem Berechnen, zu entrichten.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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