Nachlassgericht - Aufgaben und Funktionen
- Das Nachlassgericht gehört zum Amtsgericht und nimmt hinsichtlich des Erbrechts eine wichtige Rolle im deutschen Rechtssystem ein - von der Verwahrung von Testamenten über die Nachlasssicherung bis hin zu Testamentseröffnungen.
- Zuständigkeiten und Aufgaben sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, Ihre jeweiligen Ansprechpartner finden Sie am Amtsgericht des Wohnortes des Erblasser. Mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen, ist unterschiedlich.
- Zu den wichtigsten Aufgaben des Nachlassgerichtes gehört die Erstellung von Erbscheinen. Zuvor nimmt es jedoch Testamente entgegen, verwahrt sie, gibt sie zurück, eröffnet sie und erteilt Testamentsvollstreckerzeugnisse.
- Außerdem stellt es das Erbrecht des deutschen Staates fest, falls zwar ein Nachlass, aber kein Erbe ermittelt werden konnte.
Mit diesen Gebühren müssen Sie rechnen
- Beim Nachlassgericht müssen Sie für bestimmte Tätigkeiten Gebühren entrichten. In der Regel zahlen Sie für jede Tätigkeit - ob Testamentsverwahrung oder Erbscheinerstellung - eine Pauschalgebühr von 10 Euro zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Darüber hinaus zahlen Sie weitere Gebühren, je nachdem, welche Aufgaben das Nachlassgericht ausführt. Die genauen Kosten variieren von Amtsgericht zu Amtsgericht.
- In der Regel orientiert sich die Gebühr am Geschäftswert, also am Wert des Nachlasses: Für die amtliche Verwahrung von Testamenten würden Sie beispielsweise eine Gebühr von 25 Prozent des Geschäftswertes zahlen. Möchten Sie einen Erbschein erstellt bekommen, fällt eine zusätzliche volle Gebühr an.
- Weitere spezifische Gebühren erfragen Sie entweder beim zuständigen Nachlassgericht oder im Internet. Beachten Sie hierbei, dass sich die Kosten von Stadt zu Stadt stark unterscheiden können.
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