Gehaltsvorstellung in der Bewerbung
- Wenn nichts anderes verlangt wird, sollten Sie Ihre Gehaltsvorstellung stets nach dem Brutto-Jahregehalt bestimmen. Sie schreiben also einen (meist fünfstelligen) Betrag in Ihre Bewerbung und stellen mit den Worten "brutto im Jahr" oder "brutto p.a." klar, dass das Brutto-Jahresgehalt gemeint ist.
- Bei der Gehaltsvorstellung sollten Sie etwaige Gratifikationen wie Weihnachtsgeld, vermögenswerte Leistungen o.ä. bereits berücksichtigen, allerdings nicht in der Bewerbung erwähnen. Die Einzelheiten sind dann im Vorstellungsgespräch zu klären.
- Das größte Problem stellt die Angabe eines konkreten Betrages dar. Hier können gerade Neulinge und Berufseinsteiger viel verkehrt machen. Sie sollten weder zu viel fordern noch zu wenig. Wer glaubt, dass Bescheidenheit gut ankommt, täuscht sich in den allermeisten Fällen. Um einen Mittelweg zu finden, sollten Sie zuvor gut recherchieren, was andere in der gleichen Position verdienen. Auch regionale Unterschiede gilt es dabei zu beachten.
- Waren Sie bereits in der gleichen Position tätig, so können Sie sich auch an Ihrem letzten Gehalt orientieren. Berücksichtigen Sie in jedem Fall auch Ihre Berufserfahrung, Ihre Stärken und ggf. andere Vorzüge, die Sie dem Unternehmen bieten können, aber auch die Anforderungen an den Arbeitsplatz.
- Können Sie sich gar nicht auf einen bestimmten Betrag einlassen, so können Sie auch eine Gehaltsspanne angeben (Bsp.: "Meine Gehaltsvorstellungen liegen zwischen 35.000 und 38.000 € im Jahr.").
- Platzieren Sie Ihre Gehaltsvorstellung am Ende des Anschreibens, unmittelbar vor dem Abschlusssatz. Wenn Sie mögen, können Sie den Gehaltswunsch auch begründen (Bsp.: "Aufgrund meiner Berufserfahrung und meinen Spezialkenntnissen auf dem von Ihnen beschriebenen Aufgabengebiet lege ich der Vakanz eine Vergütung von 44.000 € zugrunde.").
Gehaltsvorstellung im Bewerbungsgespräch
- Unabhängig davon, ob die Gehaltsvorstellung schon in Ihrem Bewerbungsanschreiben abverlangt wurde, wird Ihr Gehaltswunsch auf jeden Fall im Vorstellungsgespräch zur Sprache kommen. Haben Sie bereits einen konkreten Betrag im Anschreiben genannt, sollten Sie diesen nun nicht mehr großartig korrigieren, es sei denn, Ihr potentieller Arbeitgeber gibt zu verstehen, dass er Ihre Gehaltsvorstellung überhaupt nicht teilt.
- Sollten Sie zum ersten Mal einen Gehaltswunsch äußern, so können Sie das tun oder aber die durchaus zulässige Gegenfrage stellen, in welchem Rahmen sich die Vakanz bewegen soll. Sodann können Sie Ihre Gehaltsvorstellung der des Arbeitgebers annähren.
- Der Vorteil im Vorstellungsgespräch ist, dass Sie verhandeln können. Ohne habgierig zu wirken, können Sie etwa über Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein 13. Gehalt verhandeln. Natürlich sollten Sie allerdings weniger in die Offensive gehen, je weniger Berufserfahrung Sie haben und je größer Ihre Konkurrenz ist. Aber wie im gesamten Gespräch sollten Sie authentisch und freundlich bleiben.
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