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Gehaltsverzicht bei Firmenwagen

Der Gehaltsverzicht durch einen Firmenwagen verringert die Sozialversicherungskosten.
Der Gehaltsverzicht durch einen Firmenwagen verringert die Sozialversicherungskosten.
Viele Arbeitgeber wollen ihre Führungskräfte mit einem Firmenwagen umwerben und motivieren. Sie sollten als Arbeitnehmer jedoch wissen, dass dies auch für Sie Kosten auslöst. Bei einem Gehaltsverzicht kann sich dies für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen lohnen.

Das Firmenfahrzeug wird gegen Gehaltsverzicht günstiger

  • Dürfen Sie als Arbeitnehmer den Firmenwagen auch privat benutzen, so wurde hierfür nach bisheriger Rechtsprechung das Nutzungsentgelt auf den geldwerten Vorteil, den das Auto darstellt, angerechnet. Für Ausgaben, die darüber hinaus anfallen, musste der Arbeitnehmer aus seinem Nettoverdienst aufkommen.
  • Dies wurde jedoch durch das bahnbrechende Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, 02.0.3.2010, B12R5/09R) anders ausgestaltet. Das Bundessozialgericht legt fest, dass das Nutzungsentgelt für das Firmenfahrzeug eine Umwandlung des Entgelts und somit anteilig ein Gehaltsverzicht sei.
  • So erhalten Sie, wenn Sie ein Firmenauto haben, Ihren Lohn und das Dienstfahrzeug. Das Dienstfahrzeug ist Teil Ihrer Vergütung und somit ein Sachbezug. Dies führt dazu, dass die Sozialversicherung von Ihrem Gehalt und auch von dem geldwerten Vorteil, den das Firmenfahrzeug ausmacht, abgeführt werden muss.

So berechnen Sie die Kosten für den Firmenwagen

  • Der Gehaltsverzicht, den Sie als Arbeitnehmer haben, wenn Sie einen Firmenwagen fahren, verstehen Sie am besten anhand eines Beispiels. Gehen Sie davon aus, dass Sie ein Bruttogehalt in Höhe von 6.000 Euro erhalten.
  • Zusätzlich bekommen Sie einen Firmenwagen, der einen Listenneupreis von 40.000 Euro hat, müssen Sie davon 1 Prozent als geldwerten Vorteil berechnen, das macht dann 400 Euro monatlich. Zahlt der Arbeitgeber dann das Benzin und gestattet Ihnen, das Fahrzeug privat zu nutzen, so müssen Sie monatlich ein Nutzungsentgelt entrichten. Die Höhe wird mit dem Arbeitgeber vereinbart. Nehmen Sie an, Sie haben ein Nutzungsentgelt von 500 Euro vereinbart.
  • Das Nutzungsentgelt wird dann von Ihrem Bruttolohn abgezogen. Das reduziert dann Ihre 6.000 Euro auf 5.500 Euro. Hierzu wird der geldwerte Vorteil von 400 Euro addiert. Somit reduziert sich Ihr steuerpflichtiges Entgelt auf 5.900 Euro.
  • Nach der neuen Rechtsprechung müssen die Sozialabgaben von dem reduzierten Betrag abgezogen werden und nicht mehr wie vorher von den ganzen 6.000 Euro. Daher ist der Gehaltsverzicht, der durch ein Firmenfahrzeug zustande kommt, auch für Sie als Arbeitnehmer lohnenswert.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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