Wenn Sie bisher einen Firmenwagen nutzen konnten und aus irgendwelchen Gründen keinen Zugriff mehr haben, entfällt damit ein bisheriger geldwerter Vorteil in Ihrer Gehaltsabrechnung.
Privatnutzung von Firmenwagen geldwerter Vorteil
- Nur bei Überlassung eines Firmenwagens entsteht bei privater Nutzung ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Ihr Bruttogehalt wird ohne private Firmenwagennutzung normal versteuert.
- Sind Sie dennoch zum Wohle des Unternehmens unterwegs sind, können Sie vom Arbeitgeber mit einem Tankgutschein steuerfrei Zahlungen erhalten.
- Selbst eine Erkrankung führt nicht unbedingt dazu, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis auflösen. Ihr Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Ihnen monatliche Gutscheine zum Tanken in Höhe von bis zu 44 Euro (Stand 2012) zur Verfügung zu stellen.
Mit Tankgutschein steuerfrei tanken
Sie können damit auf Kosten der Firma tanken. Konsequenzen, lohn- oder sozialversicherungsrechtlicher Art, gibt es nicht.
- Ihre Tankkosten verrechnen Sie mit dem Gutschein. Ein Tankgutschein berechtigt Sie dazu, Ihren Pkw vollzutanken. Vom Gesamtbetrag zieht man dann den jeweiligen Gutscheinbetrag ab. Sie zahlen die Differenz aus eigener Tasche.
- Übrigens Tank- oder Warengutscheine behindern eine Steuerfreiheit von Lohnzuschlägen in keinster Weise. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er Ihnen vielleicht bei Arbeiten an Feiertagen als kleines Bonbon einen Tankgutschein aushändigt.
- Da nur der Betrag von 44 Euro (monatliche Freigrenze) steuerfrei ist, muss bei Überschreitung der Betrag voll versteuert werden. Sie können das verhindern, indem Sie den Differenzbetrag selbst übernehmen.
In jedem Fall schaut das Finanzamt genau hin. Wenn Sie sich den Gutschein in bar auszahlen lassen, handelt es sich in jedem Fall um steuerpflichtigen Barlohn.
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