Alle Kategorien
Suche

Gehalt A13 - Wissenswertes zur Beamtenbesoldung

Für Beamte gelten bestimmte Besoldungstabellen.
Für Beamte gelten bestimmte Besoldungstabellen.
Mit einem Gehalt der Gehaltsstufe A13, lässt es sich als Beamter durchaus leben. Doch nicht jeder Beamte erreicht in seiner Laufbahn diese Gehaltsstufe. Auf der anderen Seite stellt sie bei manchen Beamtenlaufbahnen das Einstiegsgehalt dar.

Für Beamte gelten andere Regeln, als für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer. Das Gehalt, bzw. die Besoldung, stellt beispielsweise keine Gegenleistung für die erbrachten Dienste dar, sondern geht auf das sogenannte "Alimentationsprinzip" zurück. Da sich der Beamte mit all seiner Kraft seinem Dienst widmen soll, hat der Dienstherr ihm gegenüber die Verpflichtung, ihn ausreichend zu "alimentieren" und im Alter finanziell zu versorgen.

Das Gehalt der Besoldungsstufe A13

  • Die Beamtenlaufbahnen teilen sich in die Laufbahnen des einfachen, des mittleren, des gehobenen und des höheren Dienstes ein. Wer als Beamter nach einem Hochschulstudium direkt in den höheren Dienst einsteigt, bekommt dort in der Regel ein Einstiegsgehalt der Besoldungsstufe A13.
  • Beispielsweise erhalten dies Juristen oder andere Akademiker, die als Regierungsräte zunächst auf Probe (z. A.) eingestellt und später in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden.
  • Das Einstiegsgehalt der Besoldungsstufe A13 gilt auch für Studienräte, also Lehrer an Gymnasien.
  • Mit der Angabe der Besoldungsstufe A13 ist jedoch noch nicht gesagt, was dies für die monatliche Überweisung bedeutet. Denn das ausbezahlte Gehalt richtet sich auch nach den Dienstaltersstufen. Dies bedeutet, das die Besoldung mit zunehmendem Dienstalter ansteigt, auch wenn Sie immer unter die Besoldungsstufe A13 fallen sollte.
  • Ein Gehalt der Besoldungsgruppe A13 mit der Stufe 1, liegt bei Bundesbeamten bei ca. 3.500 Euro brutto.

Abzüge bei der Beamtenbesoldung 

  • Da der Dienstherr verpflichtet ist, für das Alter der Beamten vorzusorgen, unterliegt ein Beamtenverhältnis nicht der Sozialversicherungspflicht.
  • Von der Besoldung werden daher keine Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt. Lediglich die Steuern und der Solidaritätszuschlag werden vom Bruttogehalt abgezogen.
  • Zusätzlich zur Besoldung, tritt die Beihilfe als Absicherung im Krankheitsfall. Für die Kosten, die die Beihilfe nicht übernimmt, muss sich der Beamte dann privat krankenversichern.

In der einfachen und mittleren Beamtenlaufbahn fällt die monatliche Besoldung meist nicht sehr hoch aus. Das Netto-Gehalt eines Beamten liegt allerdings in der Regel höher, als das von vergleichbaren Angestellten, da keine Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden müssen.

Teilen: