Nicht jeder Entzug des Führerscheins führt dazu, dass eine MPU angeordnet wird und Sie den Idiotentest durchlaufen müssen. Wird keine Untersuchung angeordnet, erhalten Sie den Führerschein auch ohne MPU nach Ablauf der Sperrfrist zurück.
MPU-Anordnung bedingt Verdacht der Fahrungeeignetheit
- Eine MPU kommt nur zum Tragen, wenn der Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen bekannt werden, die Anlass geben, dass Sie zum Führen eines Kfz ungeeignet sind.
- Der Begriff bedeutet, dass ein medizinisch-psychologisches Gutachten über Ihre Persönlichkeit erstellt wird. Im Ergebnis wird festgestellt, ob und inwieweit Sie "verkehrstauglich" sind oder nicht.
Bei Verweigerung gibt es kein Zurück
- Weigern Sie sich, sich untersuchen zu lassen, wird Ihre Nichteignung unterstellt. Dann bekommen Sie Ihren Führerschein auch nicht zurück.
- Im Gesetz ist genau bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Untersuchung angeordnet werden darf. Der Regelfall ist Alkoholmissbrauch, der anlässlich einer Trunkenheitsfahrt festgestellt wurde, oder wenn Straftaten begangen wurden, bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen.
- Auch als Fahrradfahrer können Sie zur Untersuchung verpflichtet werden, wenn Sie im Straßenverkehr mit 1,6 Promille angehalten werden. Damit begründet Ihr Verhalten den Verdacht, dass Sie alkoholabhängig und zum Führen eines Kfz im Straßenverkehr ungeeignet sind.
- Wurde eine Untersuchung angeordnet, können Sie die Anordnung mit Rechtsmitteln angreifen. Voraussetzung ist, dass die Anordnung fehlerhaft war.
- Die Fehlerhaftigkeit kann darin bestehen, dass die Behörde versäumt hat, die Gründe für die Anordnung klar zu bezeichnen und/oder eine eindeutige Fragestellung zu formulieren, die der Gutachter beantworten soll, oder wenn der Gesetzestext schematisch wiederholt wurde.
Ohne Bewährung kein Führerschein
- Sie erhalten Ihren Führerschein also nur dann zurück, wenn Sie den Test erfolgreich bestehen. Um diesen Test zu bestehen, sollten Sie sich frühzeitig vorbereiten und an Ihrer Persönlichkeit arbeiten. Defizite müssen Sie angehen.
- Problematisch ist, dass Betroffene erst sehr spät erfahren, dass sie zur MPU geladen werden. Haben Sie den Führerschein abgegeben, erfahren Sie meist erst drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist mit dem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, dass eine MPU erforderlich ist. Dann haben Sie bereits Zeit für eine anständige Vorbereitung verloren. Soweit Sie also davon ausgehen müssen, dass die Anordnung einer MPU erfolgen könnte, sollten Sie unbedingt frühzeitig handeln.
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