Als Frührentner können Sie sich nicht nur aus abhängiger Beschäftigung, sondern auch aus einer selbstständigen Tätigkeit einen Nebenverdienst erarbeiten. Bei einer selbstständigen Tätigkeit haben Sie es meist selbst besser in der Hand, die Hinzuverdienstgrenzen nicht zu überschreiten.
Wenn Sie Frührentner werden und weiterarbeiten wollen
- Wenn Sie Ihre Altersrente schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder wenn Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen, sollten Sie auch bei einem Nebenverdienst aus selbstständiger Tätigkeit auf die Hinzuverdienstgrenzen achten.
- Beziehen Sie Ihre vorgezogene Altersrente als Vollrente oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe, dann werden 400 Euro Monatsverdienst nicht berücksichtigt, vgl. § 34 Abs. 3 Nr. 1 und § 96a Abs. 2 Nr. 2 SGB VI.
- Diese Hinzuverdienstgrenze können Sie zweimalig überschreiten, und zwar bis zur jeweiligen Höhe der Hinzuverdienstgrenze. Bei 400 Euro ist daher eine zweimalige Überschreitung bis zu 800 Euro erlaubt.
- Da Sie bei einer selbstständigen Tätigkeit nicht jeden Monat die gleichen Gewinne bzw. Einnahmen haben werden, wird das erzielte und im Steuerbescheid ausgewiesene Einkommen auf 12 Monate aufgeteilt, wenn Sie das ganze Jahr über nebenher selbstständig waren.
Das Einkommen genau schätzen
- Nehmen Sie Ihre selbstständige Tätigkeit erst mit Rentenbeginn auf und liegt noch kein Steuerbescheid vor, dann müssen Sie Ihre Einnahmen sorgfältig schätzen.
- Schätzen Sie sie zu niedrig ein und ergibt sich später ein vom Finanzamt festgestellter höherer Gewinn, dann müssen Sie damit rechnen, die zu viel gezahlten Rentenbeträge wieder zurückzahlen zu müssen.
- Sie sollten daher in Ihre Schätzung bzw. Berechnung eine "Sicherheitsreserve" einbauen.
Wenn Sie Frührentner werden und nebenher selbstständig arbeiten wollen, sollten Sie bei der Schätzung bzw. Berechnung Ihres Einkommens die Hinzuverdienstgrenzen genau im Blick haben. Ansonsten verlieren Sie den Anspruch auf die Vollrente und erhalten im Regelfall nur noch eine Teilrente.
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