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Fristen für Mieterhöhung - das sollten Sie beachten

Mieterhöhung und Fristen: Prüfen Sie genau, bevor Sie zustimmen.
Mieterhöhung und Fristen: Prüfen Sie genau, bevor Sie zustimmen.
Ihr Vermieter benötigt für eine Mieterhöhung Ihre Zustimmung. Er darf also nicht einseitig die Miete erhöhen. Des Weiteren muss er sich an bestimmte Fristen halten; unter anderem muss er Ihnen genug Zeit lassen, die Mieterhöhung zu prüfen.

Welche Fristen hat Ihr Vermieter einzuhalten, wenn er die Miete erhöhen will?

  • Für eine Mieterhöhung benötigt der Vermieter immer Ihre Zustimmung. Wenn Sie sich also nicht zur Mieterhöhung äußern,  wird diese dann ab dem Beginn des 3. Monats - ab Zugang des Mieterhöhungsschreibens - wirksam. Wenn Sie demnach Fristen verstreichen lassen, gehen Ihnen wichtige Rechte verloren. In diesem Fall ist die Frist gemeint, der Erhöhung zu widersprechen.
  • Als Mieter sind Sie rechtlich geschützt! Es gibt Fristen, die Sie schützen. Sie haben zwei Monate Zeit, der Mieterhöhung zu widersprechen. Die Frist beginnt mit Zugang des Schreibens - indem Ihr Vermieter eine Mieterhöhung fordert - und endet mit Ablauf des 2. Monats.
  • Prüfen Sie genau, ob die Mieterhöhung zulässig ist, bevor Sie zustimmen oder die Fristen ungenutzt verstreichen lassen. Ihr Vermieter darf zum Beispiel innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20% die Miete erhöhen.

Was passiert, wenn Sie der Mieterhöhung nicht zustimmen?

  • Wenn Sie der Mieterhöhung nicht zustimmen, hat sich der Vermieter wieder an bestimmte Fristen zu halten. Ihr Vermieter hat drei Monate Klagefrist! Der Vermieter muss demzufolge innerhalb der nächsten drei Monate vor Gericht ziehen und dort die Zustimmung auf Mieterhöhung einklagen.
  • Lässt Ihr Vermieter die Fristen ungenutzt, in dem er nicht innerhalb von drei Monaten klagt, hat er danach kein Recht mehr, vor Gericht zu ziehen, um sein Recht auf Zustimmung zur Mieterhöhung einzuklagen. Achten Sie immer genau darauf, dass die Fristen eingehalten werden.
  • Die Klagefrist beginnt, nachdem die zwei Monate vorbei sind, in denen Sie Zeit hatten, der Mieterhöhung zuzustimmen. Sind die Fristen versäumt, die Klagefrist ist also rum, muss Ihr Vermieter von vorne anfangen, indem er erneut die Mieterhöhung ankündigt. Darauf folgen dann wieder Ihre zwei Monate Bedenkzeit und dann erst beginnt die Klagefrist von Neuem.
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