Freieinweisung in wenigen Sätzen
- Sie betreiben eine Homepage, besitzen einen Verlag oder besitzen einen Blog und bekommen von einer PR-Agentur die Bitte um eine Freieinweisung für Ihre Zeitschrift, den Blog, o. ä.
- Diese PR-Agentur möchte ein kostenloses Abonnement für Anzeigenschaltung in Ihrer Zeitung, auf Ihrer Homepage oder in Ihrem Blog haben. Diese Vorgehensweise wird als kleines Dankeschön bzw. Belohnung gesehen.
- Diese Einweisung ist allerdings nur Pressevertretern, wie eben PR-Agenturen oder Pressestellen vorbehalten, und dient vorwiegend auch als Werbemittel für Unternehmen.
Eine Freieinweisung für eine Zeitschrift bekommen
- Sie arbeiten für eine Zeitung, eine PR-Agentur oder einer Pressestelle und Sie möchten eine Freieinweisung für eine bestimmte Zeitschrift bekommen.
- Dazu kontaktieren Sie den Verlag bzw. den Betreiber und bitten um diesen Service.
- In den meisten Fällen können Sie das auch online über ein Formular machen.
- Sie benötigen dazu Ihre persönlichen Daten, die Zeitung bzw. die Agentur und das Ressort, für das Sie arbeiten.
- Auch Ihre Position in dem Unternehmen wird abgefragt.
- Geben Sie danach Ihre Adresse, Mailadresse, Telefonnummer und den Ort an, in dem Sie wohnen bzw. in dem Ihr Arbeitgeber sitzt.
- Sollten Sie noch Anmerkungen wie besondere Wünsche haben, können Sie diese ebenfalls bei der Anforderung dieses Service hinzufügen.
- Einige Zeitschriften, Zeitungen, etc. bieten diese Möglichkeit, auch telefonisch oder auf dem Postweg an. Wichtig sind der Name der Zeitung und das Ressort. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Tätigkeit durch einen Presseausweis oder Ähnlichem nachweisen.
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