Die Bankbürgschaft, auch Bankaval oder kurz Aval genannt, bezeichnet eine Risikoübernahme gegenüber Dritten seitens einer Bank. Dabei übernimmt das entsprechende Kreditinstitut das Risiko für die Verbindlichkeiten, die den Kunden durch andere Verträge entstehen. Als Gegenleistung erhält die Bank eine Avalprovision von ihren Kunden.
Die Bankbürgschaft für Privat- und Geschäftskunden
Bankbürgschaften werden sowohl im privaten, wie auch im geschäftlichen Bereich vergeben.
- Bankbürgschaften für Privatkunden: Zumeist handelt es sich bei diesen Bürgschaften um Mietbürgschaften. Hierbei trägt die Bank eine Haftung in der Höhe der Mietkaution. Die Mieter haben bis auf die Avalprovision keine Ausgaben für die Kaution. Dazu zeugt die Bürgschaft von der Vertrauenswürdigkeit der Mieter: Nur Personen mit einwandfreier Bonität erhalten eine Bankbürgschaft.
- Es existieren zwei verschiedene Arten von Bankbürgschaften für Geschäftskunden:
- Bankausfallbürgschaften: Hier haftet die Bank für das eventuelle Ausfallrisiko der Kunden.
- Bankbürgschaften für Geschäftskunden, die keine Haftung für eine gewisse Summe implizieren. Stattdessen stellen sie den Begünstigten ausschließlich einen Vertrauensnachweis zur Verfügung. Diese Art der Bankbürgschaft stellt folglich ausschließlich ein Zeugnis über die Liquidität aus und soll das Vertrauen der Geschäftspartner erhöhen.
Die rechtlichen Sachverhalte im Kontext mit Bankbürgschaften sind im BGB geregelt.
So können Sie sie beenden
Es ist nicht einfach, eine Bankbürgschaft vorzeitig zu beenden. Hierfür gibt es strikte Regelungen. Bankbürgschaften können Sie nur dann kündigen, wenn:
- Der Vertrag mit Ihrer Bank ein Kündigungsrecht enthält.
- Der Vertrag sittenwidrig und damit unwirksam ist. Dies ist z. B. der Fall, sobald:
- Sie die Zinsen der Hauptschuld aus Ihrem pfändbaren Einkommensanteil nicht bestreiten können.
- Sich Ihre materielle Situation enorm verschlechtert hat, wenn Sie beispielsweise Ihre Arbeitsstelle verloren haben und das Bestehen des Arbeitsverhältnisses eine Grundlage des Vertrags darstellte.
- Die übernommene Bürgschaft Ihre Leistungsfähigkeit deutlich übersteigt und zusätzlich erschwerende Umstände hinzukommen.
- Die Bürgen entsprechend ihren Vermögensverhältnissen insofern überfordert sind, als dass die Bürgschaft für die Gläubiger nutzlos ist.
Bankbürgschaften für Dritte - kaum zu beenden
- Vorsicht ist bei Bankbürgschaften für andere geboten! Vertragspartner bleiben hierbei nach wie vor Sie und die Bank, nicht Ihre Kinder, Partner oder die Personen, für die Sie die Bürgschaft unterzeichnet haben. Daran ändert sich auch nichts, wenn Sie sich von dem Partner, für den Sie den Bürgschaftsvertrag abgeschlossen haben, trennen.
- Sollte der Partner etwa von Arbeitslosigkeit betroffen sein, spielt das bei dem Vertrag keine Rolle. Es stellt keinen Grund dar, den Bankbürgschaftsvertrag zwischen Ihnen und der Bank zu beenden. Solange Sie der Vertragspartner sind, ist ausschließlich Ihre finanzielle Situation von Bedeutung. Nur diese kann gegebenenfalls für eine vorzeitige Kündigung angeführt werden.
- Um in dem jeweils speziellen Fall qualitativen Rat zu erhalten, empfiehlt es sich, Fachexperten, wie Anwälte für Vertragsrecht, zu konsultieren.
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