Da beim Buchen von Geschäftsvorfällen der Grundsatz der Einzelbewertung gilt, dürfen Forderungen und Verbindlichkeiten nicht miteinander verrechnet werden. Eine Buchung ist dann vorzunehmen, wenn ein Vertragspartner seine Leistung erbracht hat.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind ein bilanztechnischer Begriff
Verbunden ist er mit dem Recht der Schuldverhältnisse auf der Grundlage gegenseitiger Verträge. Aus rechtlicher Sicht entsteht eine Forderung aus einer Lieferung oder Leistung als vertraglich geregelter Anspruch auf eine Gegenleistung.
- Bilanzieren können Sie einen solchen Anspruch allerdings erst dann, wenn Sie entsprechend des Vertrages geliefert oder geleistet haben. Grundsätzlich gelten Ihre vertraglichen Verpflichtungen als erfüllt, wenn Sie dem Käufer Lasten, Nutzen und Gefahren übertragen haben. Die Lieferungs- und Leistungsart entscheiden über den Zeitpunkt, an dem die Gefahr auf den Käufer übergeht.
- Ansprüche wie Steuererstattungsansprüche beruhen allerdings nicht auf gegenseitigen Verträgen. Sie sind unter der Position Sonstige Vermögensgegenstände zu erfassen. Weitere gesetzliche Vorschriften (HGB, GmbHG) fordern die Abgrenzung bestimmter Ansprüche von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Buchen der Ansprüche: aktiv oder passiv
Grundsätzlich gilt: Wenn der Kunde sofort bezahlt, besteht keine Forderung gegenüber dem Kunden. Diese entsteht beispielsweise immer dann, wenn Sie Ihren Kunden Zahlungsziele einräumen.
- Für Handel, Banken, Versicherungen und weitere Wirtschaftsbereiche gibt es zu Buchungszwecken Standardkontenrahmen (SKR). Das Kfz-Gewerbe nutzt beispielsweise den SKR51, für Zahnärzte gibt es den SKR80, für Vereine und Stiftungen den SKR49. Meist werden in der Praxis die DATEV-Kontenrahmen eingesetzt.
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden bei Kapitalgesellschaften im Standardkontenrahmen auf dem Sachkonto 1200 im SKR04 und auf dem Sachkonto 1400 im SKR03 ausgewiesen.
- Personenkonten, zu den auch aktive und passive Bestandskonten zählen, bestehen zum einen aus dem Lieferantenkonto auf rechten Seite ("Wir haben zu bezahlen". Zum anderen befindet sich auf der linken Seite das Kundenkonto ("Der Schuldner soll bezahlen").
Abarbeitung der grundsätzlichen Fragestellungen
- Beim Warenverkauf entstehen Umsatzerlöse. Diese sind Erträge. Bestandskonten und Erfolgskonten zu tun. Ein Verkauf auf Zahlungsziel erzeugt Forderungen. Die beim Verkauf entstehende Umsatzsteuer ist als Verbindlichkeit zu buchen.
- Die infrage kommenden Konten werden durch Umsatzerlöse (Ertragskonto), Forderungen (aktives Bestandskonto) und Umsatzsteuer (passives Bestandskonto) beeinflusst. Auf allen drei Konten liegt ein Zuwachs vor. Auf dem Personenkonto (Forderungen) erfolgt die Buchung im Soll, auf den anderen beiden Konten im Haben.
Der Buchungssatz würde in einem Buchungsprogramm, Debitor an Sachkonto, lauten. Das Umsatzsteuerkonto wird automatisch bebucht.
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