Finanzämter dürfen Bankkonten und anderes Vermögen pfänden, wenn Steuerschulden nicht bezahlt werden. Im Gegensatz zur Vollstreckung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist dies ohne das Einschalten unabhängiger Justizorgane durchführbar.
Finanzamt - Privilegien beim Eintreiben von Steuerschulden
Der Fiskus darf grundsätzlich vollstrecken, wenn die Steuer fällig ist und der Schuldner zur Zahlung aufgefordert worden ist. Die Festlegung der Steuerschuld geschieht in der Regel im festsetzenden Steuerbescheid.
- Im Vergleich mit einem Kaufmann oder Gewerbetreibenden hat es der Fiskus sehr viel einfacher, an sein Geld zu kommen. In der Abgabenordnung ist eine ganze Reihe von Mitteln aufgeführt, wie die festgesetzte Steuer eingetrieben werden kann, zum Beispiel über eine Pfändung.
- Das Finanzamt mahnt Schuldner vorher schriftlich, die rückständige Steuer zu bezahlen. Reagiert der Steuerschuldner nicht, hat es die Möglichkeit, in dessen Vermögen durch Pfändung zu vollstrecken.
- Rechtlich ist eine Vollstreckung der Steuerschulden bei einer bestehenden Stundung zulässig, wobei der Steuerzahler seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Regelmäßig ist dann der gesamte Betrag fällig. Guthaben können verrechnet werden.
Pfändung von Bankkonten und weiteren Vermögen
Die Vollstreckung der Steuerschulden kann unterschiedlich erfolgen.
- Das Pfänden des Bankkontos ist nur eine Möglichkeit. Das Finanzamt darf die Pfändung verschiedenster Wertgegenstände, wie zum Beispiel einem Fahrzeug, vornehmen.
- Bei einer Kontopfändung darf die Vollstreckungsbehörde nicht nur das Guthaben pfänden. Denn wenn der Steuerschuldner einen eingeräumten Dispo-Kredit nutzt, kann der Kreditrahmen zur Vollstreckung von Steuerschulden herangezogen werden.
- Wer dem Finanzamt Geld schuldet, sollte sich mithilfe eines P-Kontos (Pfändungsschutzkonto) vor den Auswirkungen der Kontopfändung schützen. Dieser Basispfändungsschutz garantiert eine angemessene Lebensführung.
Was tun bei Kontopfändung
Nach dem deutschen Recht darf das Finanzamt Steuerschulden prinzipiell vollstrecken.
- Auch durch einen Einspruch gegen einen erlassenen Steuerbescheid lässt sich eine solche Vollstreckung nicht verhindern. Werden die Steuerschulden zu Unrecht erhoben, müssen Sie sich an die zuständige Finanzbehörde wenden.
- Sind Sie wegen Steuerschulden von einer Kontopfändung betroffen, vereinbaren Sie einen Termin bei der Behörde. Bei der Vollstreckungsbehörde beantragen Sie die Aufhebung der Pfändung des Kontos.
- Nicht nur bei komplizierten Fällen empfiehlt sich das Hinzuziehen eines Steuerberaters. Dieser kann alle erforderlichen Anträge stellen und weitere Verhandlungen bezüglich einer Steuertilgung, Stundung oder Abweisung führen.
Übrigens ist die Finanzbehörde bei der Vollstreckung von Steuerschulden bis auf eine Ausnahme an geltende Pfändungsfreigrenzen gebunden. Im Falle einer Unterhaltspfändung gilt das ausdrücklich nicht.
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