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Fehlerhafte Kleidung zurückgeben - so gehen Sie erfolgreich vor

Fehlerhafte Kleidung können Sie mit Kassenbon immer zurückgeben.
Fehlerhafte Kleidung können Sie mit Kassenbon immer zurückgeben.
Sie haben ein wunderbares Kleidungsstück gekauft, stellen jedoch zu Hause einen Fehler fest? Es gibt mehrere Möglichkeiten, dieses Problem zu lösen. Behalten müssen Sie jedoch die fehlerhafte Kleidung nicht - sie können Sie getrost zurückgeben.

Was Sie benötigen

  • Kassenquittung

Fehlerhafte Kleidung zurückgeben - so klappt es

  • Fehlerhafte Kleidung müssen Sie nicht akzeptieren - egal, ob es sich um einen Reißverschluss handelt, der defekt ist oder ein Webfehler im Stoff der Hose. Ausgenommen ist natürlich Ware, bei der Sie schon beim Verkauf auf den Fehler hingewiesen wurden, beispielsweise Ware 2. Wahl. Im Allgemeinen wird dies auch auf dem Kassenbon vermerkt.
  • Bei allen anderen Kleidungstücken haben Sie das Anrecht auf fehlerfreie Ware. Kleidung mit Fehlern können Sie auf jeden Fall zurückgeben.
  • Gehen Sie zusammen mit der Kassenquittung in den entsprechenden Laden und bitten Sie höflich, aber bestimmt um Rücknahme der fehlerhaften Kleidung. 
  • Lassen Sie sich mit Ihrem Anliegen nicht beirren - Sie haben dieses Recht als Kunde. Im Zweifelsfall lassen Sie den Geschäftsführer kommen, um mit ihm über den Sachverhalt zu sprechen.
  • Sie haben das Recht, den Geldbetrag ausgezahlt zu bekommen. Keinesfalls müssen Sie einen Gutschein akzeptieren.
  • Aber es gibt natürlich auch noch andere Möglichkeiten: Vielleicht gefällt Ihnen das Kleidungsstück. Dann sollten Sie gleich nachfragen, ob die Ware noch einmal in Ihrer Größe vorhanden ist. Ein Umtausch ist immer einfacher.
  • Vielleicht ist der Fehler auch weniger tragisch. Wenn Sie das Kleidungsstück behalten wollen, sollten Sie einen Preisnachlass aushandeln. Bleibt das Geschäft allerdings stur, müssen Sie (blitzschnell) überlegen, ob Sie das Kleidungsstück nicht doch zurückgeben. Wer so wenig Kulanz zeigt, bekommt die Ware zurück.
  • Schwierig wird der Fall, wenn Sie den Kaufbeleg nicht mehr haben. Rein rechtlich können Sie dann die Ware nicht mehr zurückgeben, da der Kauf nicht nachgewiesen werden kann. Vielleicht haben Sie jedoch noch einen Konto-Auszug, der die Abbuchung mit EC-Karte zeigt. Dies wird in den Geschäften ebenfalls als Zahlungsbeleg akzeptiert. Ansonsten sind Sie wirklich auf die Kulanz des Geschäftes angewiesen.
  • Übrigens besteht keine Verpflichtung vonseiten des Geschäftes, Kleidung, die Ihnen nicht gefällt, zurückzunehmen. Zurückgeben können Sie nur Kleidung, die nicht passt. Und zwar dann, wenn es in dem Geschäft keine Möglichkeit gab, diese Kleidung anzuprobieren, z.B. in Discountern.
helpster.de Autor:in
Dr. Hannelore Dittmar-Ilgen
Dr. Hannelore Dittmar-IlgenHannelore hat Mathematik, Physik sowie Chemie und Pädagogik studiert und erklärt diese schwierigen Themenfelder schon immer gerne ihren Mitmenschen. Auch über ihre Hobbys schreibt sie leidenschaftlich gerne, das können unsere Leser in den Kategorien Essen & Trinken sowie Handarbeit entdecken. Sie ist eine unserer fleißigsten Autorinnen der ersten Stunde von HELPSTER.
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