Was Sie benötigen
- Quartalsquittungen
- Taxiquittungen
Lediglich 1% der Kosten zahlen
- Wenn Sie eine chronische Krankheit haben, können Sie von Ihrer Krankenkasse mit einem Antrag besonders eingestuft werden und brauchen im Jahr lediglich nur 1 % Ihres Bruttoeinkommens zu zahlen. Sie erhalten dann zum Ende eines jeden Jahres eine Rechnung über die insgesamt zu zahlenden Kosten. Wenn Sie diese Rechnung bis zum 30.12. des Jahres zahlen, erhalten Sie ab dem 01. Januar des neuen Jahres sofort Ihre Befreiung von der Zuzahlung. Auch wenn Sie vom Arzt einen Beförderungsschein erhalten, brauchen Sie beim Taxifahrer keine Zuzahlungen mehr leisten.
- Oftmals ist es jedoch so, dass Sie nur in besonderen Ausnahmefällen einen Beförderungsschein erhalten. In den meisten Fällen müssen Sie die Fahrtkosten für den Besuch beim Arzt selber zahlen, aber sehr selten haben Sie zudem auch kaum eine Möglichkeit, sich einen Teil der Kosten beim Arzt wieder zurückzuholen.
Fahrtkosten einfach absetzen
- Natürlich benötigen Sie sämtliche Quittungen Ihrer Fahrtkosten. Diese erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Taxiunternehmen und müssen verwahrt werden.
- In Spalte 68 Ihrer Steuererklärung können Sie diese Kosten geltend machen. Die beiden Spalten 68 und 69 eignen sich besonders dazu, von Ihren normalen Ausgaben zusätzlich aufgewendete Kosten aufzuführen.
- In die Zeile 70 kommen dann die zusammengeführten Kosten aus den Zeilen 68 und 69. Da Sie in dieser Hinsicht keine Kosten von Ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen, können Sie diese Kosten steuerlich geltend machen.
Übrigens/ein Hinweis:Bei manchen Taxiunternehmen haben Sie auch die Möglichkeit, von vornherein einen regelmäßigen Fahrdienst zu vereinbaren. Dann erhalten Sie vom Taxiunternehmen regelmäßig eine monatliche Aufstellung über die durchgeführten Fahrten und haben gegenüber den Einzelfahrten bereits Kosten gespart.
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