Fahren Sie ein Fahrzeug mit einem Dieselmotor, müssen Sie für dieses in der Regel eine höhere KFZ-Steuer zahlen, als wenn Sie sich für einen Benziner entscheiden. Achten Sie deshalb beim Diesel auf die Emissionsklasse, dann wird die Steuer günstiger. Bei der Abgasnorm Euro 5 zahlen Sie beispielsweise nicht so viele Steuern, als wenn Ihr Fahrzeug nur eine geringere Norm erfüllt.
Die Euro 5 ist eine Abgasnorm, die steuerrelevant ist
- Ob Ihr Fahrzeug die Abgasnorm Euro 5 erfüllt oder nicht, sehen Sie in Ihren Papieren. Dort ist diese im Wortlaut verzeichnet. Die Steuer wird anhand der Schlüsselnummer berechnet, die ebenfalls in den Papieren steht.
- Möchten Sie die KFZ-Steuer berechnen, müssen Sie den genauen Fahrzeugtyp angeben. Dies ist am leichtesten durch die Schlüsselnummer möglich. Da die Abgasnorm bereits eingearbeitet ist, müssen Sie diese nicht separat angeben.
Beim Diesel müssen Sie pro 100 Kubikzentimeter Hubraum einen festen Betrag zahlen
- Sowohl beim Diesel als auch beim Benziner berechnet sich die jährliche KFZ-Steuer nach der Abgasnorm und nach der Emissionsklasse. Letztere spielt eine Rolle, wenn Ihr Fahrzeug nach dem 30. Juni 2009 erstmalig zugelassen wurde. Für alle anderen Fahrzeuge wird die Emissionsklasse nicht berücksichtigt.
- Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 müssen verschiedene Grenzwerte einhalten. Für CO ist es der Grenzwert 500, für HC+NOX 250, für NOX 180 und für PM 5. Autofahrer zahlen eine Steuer pro angefangene 100 cm³ Hubraum von 15,44 Euro.
Ältere Fahrzeuge können Sie auf Euro 5 umschlüsseln lassen, wenn diese vor 2008 zugelassen wurden. In diesem Jahr wurde die Norm neu eingeführt. Da es diese vorher noch nicht gab, kann sie nicht in den Papieren stehen. Erfüllt Ihr Diesel die angegeben Normen, können Sie die Umschlüsselung bei der Zulassungsstelle beantragen. Eine Steuerersparnis ergibt sich daraus jedoch nicht, weil der gleiche Steuersatz für Euro 3 oder höher gilt. Dies schließt auch die Abgasnorm Euro 5 ein.
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